Niederländisches Unternehmen / Niederlande

Berufsgesellschaft in den Niederlanden (Maatschap)

Melvin van Esch · Mar 19, 2018 · Zuletzt geprüft:

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Melvin van Esch, Co-founder of Intercompany Solutions

By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions

Published Mar 19, 2018 · Last reviewed 19 February 2024

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Merkmale der niederländischen freiberuflichen Partnerschaft

Im Rahmen des niederländischen Rechts unterscheidet sich die „maatschap“ oder freiberufliche Partnerschaft von den anderen Partnerschaftsformen (Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft), da sie eine Zusammenarbeit von Freiberuflern wie beispielsweise Buchhaltern, Ärzten, Rechtsanwälten, Zahnärzten oder Steuerberatern darstellt und ihr Hauptziel nicht die gemeinsame Ausübung von Geschäftstätigkeiten ist. Die Partner in dieser Form der Zusammenarbeit werden „maten“ genannt. Jeder „maat“ beteiligt sich an der Partnerschaft durch das Einbringen von persönlichem Vermögen, Arbeitskraft und/oder Kapital. Das Ziel der Zusammenarbeit ist die Aufteilung sowohl der erzielten Einnahmen als auch der entstandenen Ausgaben.

Gründung einer freiberuflichen Partnerschaft in den Niederlanden

Für die Gründung von freiberuflichen Partnerschaften schreibt das Gesetz den Abschluss eines Vertrags zwischen den Partnern nicht zwingend vor. Es liegt jedoch im besten Interesse der Partner, eine Vereinbarung aufzusetzen. Der Partnerschaftsvertrag kann Bestimmungen enthalten über:

  • die von jedem Partner geleisteten Beiträge;
  • die Gewinnverteilung im Verhältnis zu den Beiträgen (es ist nicht möglich, sämtliche Gewinne auf einen einzelnen Partner zu übertragen);
  • die Verteilung der Befugnisse: Alle Partner können als Geschäftsführer agieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Seit Juli 2008 müssen freiberufliche Partnerschaften im Handelsregister eingetragen werden. Diese Anforderung betrifft nicht intern agierende Partnerschaften, z. B. wenn lediglich Ausgaben gebündelt werden.

Haftung der Partnerschaft

Bevollmächtigte Partner können Verträge unterzeichnen, die die gesamte Partnerschaft binden. Jeder der Partner kann zu gleichen Teilen haftbar gemacht werden. Wenn ein Partner seine Befugnisse überschreitet, haften die übrigen Partner im Allgemeinen nicht für seine Handlungen. Nur der verantwortliche Partner wird haftbar gemacht. Freiberufliche Partnerschaften verfügen über kein Kapital, das vom persönlichen Vermögen der Partner getrennt ist. Gläubiger mit Ansprüchen gegenüber der Partnerschaft können die Beitreibung eines anteiligen Teils von jedem Partner verlangen; solche Gläubiger sind nicht höherrangig als diejenigen mit Ansprüchen auf das persönliche Vermögen eines Partners. Verheiratete freiberufliche Partner befinden sich in derselben Position wie unbeschränkt haftende Gesellschafter in VOFs oder CVs. Es liegt in ihrem Interesse, Eheverträge vor oder nach der Eheschließung abzuschließen. Lesen Sie mehr über das niederländische Insolvenzrecht.

Sozialversicherung und Steuern

Jeder Partner ist für seinen/ihren Anteil am Gewinn einkommensteuerpflichtig. Wenn ein Partner von der Belastingdienst als Unternehmer eingestuft wird, kann er/sie Freibeträge für Unternehmertum, Investitionen und steuerlich aufgeschobene Altersvorsorge erhalten. In Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge gelten für Partner-Unternehmer dieselben Regeln wie für Inhaber einer eenmanszaak.

Falls Sie mehr über die niederländische offene Handelsgesellschaft lesen möchten, klicken Sie hier.

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