
By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions
Published Aug 31, 2017 · Last reviewed 17 June 2025
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Die Dividendensteuer in den Niederlanden ist eine Art Einkommensteuer auf Dividendenzahlungen an die Aktionäre von Unternehmen. Das niederländische Steuerrecht sieht einen festen Steuersatz auf Dividenden vor. Wenn das Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllt, können Steuerbefreiungen gelten. Unsere lokalen Berater können Ihnen umfassende Informationen zur Einhaltung von Steuervorschriften in Bezug auf jede niederländische juristische Person geben.
Was ist die Dividendensteuer in den Niederlanden?
Dividenden, die von in den Niederlanden ansässigen Unternehmen gezahlt werden, unterliegen im Allgemeinen einer Quellensteuer von 15%. Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien können jedoch bestimmte Befreiungen oder ermäßigte Sätze gelten. Einige gesellschaftsrechtliche Aktionäre können je nach ihrem Ansässigkeitsstatus und den geltenden Vereinbarungen Entlastungen oder Rückerstattungen geltend machen.
Dividendensteuer in den Niederlanden. Dividenden, die von in den Niederlanden ansässigen Unternehmen gezahlt werden, unterliegen im Allgemeinen einer Quellensteuer von 15%. Unter Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien können bestimmte Befreiungen oder ermäßigte Sätze gelten.
Unternehmen schulden jedoch keine Dividendensteuer, wenn sie bestimmte Anforderungen für die Beteiligungsbefreiung (deelnemingsvrijstelling) erfüllen. Diese Befreiung betrifft Veräußerungsgewinne und Dividenden aus Beteiligungen von nicht weniger als 5%. Tochtergesellschaften können für die Beteiligungsbefreiung in Frage kommen, wenn sie aktiv sind und den Steuertest bestehen (um gemäß den niederländischen Grundsätzen besteuert zu werden). Zudem dürfen weniger als 50% des Vermögens des Unternehmens passiv sein. Wenn eine Tochtergesellschaft diese Bedingungen erfüllt, sind ihre Einkünfte aus Dividenden von den Steuern befreit.
Niederländische Unternehmen, die nicht für die Beteiligungsbefreiung qualifiziert sind, unterliegen hinsichtlich der Gewinne aus Aktien der normalen Körperschaftsteuer. Wenn niederländische Tochtergesellschaften der Körperschaftsteuer unterliegen, aber nicht alle Kriterien erfüllen, um vollständig von der Befreiung zu profitieren, können sie eine besondere Steueranrechnung erhalten.
Unsere Anwälte in den Niederlanden können Ihnen detaillierte Informationen zu den für Dividendeneinkünfte relevanten Bestimmungen geben.
Niederländische Körperschaftsteuern
Nach nationalem Recht gelten im Land gegründete Unternehmen als ansässig und müssen Steuern auf alle weltweit erzielten Einkünfte zahlen. Nicht ansässige Einheiten, die Aktivitäten in den Niederlanden ausüben, schulden Steuern nur in Bezug auf lokal erzielte Einkünfte.
Die niederländische Körperschaftsteuer wird auf alle Gewinne aus Geschäftstätigkeiten in den Niederlanden erhoben, einschließlich Einkünften aus ausländischen Quellen, Veräußerungsgewinnen und passiven Einkünften.
Das niederländische Finanzamt oder „Belastingdienst“ auf Niederländisch, ist die für die Steuererhebung und Besteuerung zuständige Behörde. Wenn Sie weitere Details zum niederländischen Steuersystem benötigen, zögern Sie nicht, unsere lokalen Anwälte zu kontaktieren. Wir bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich Tax Compliance an. Sie können auch unseren Artikel über das Steuern zahlen in den Niederlanden lesen.
Anrechnung der Dividendensteuer für niederländische Steuerzahler
Für in den Niederlanden steueransässige Personen kann die einbehaltene Dividendensteuer in der Regel auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Dies bedeutet, dass die auf Dividenden einbehaltene Steuer von der geschuldeten Einkommensteuer abgezogen werden kann, was potenziell zu einer Verringerung der Gesamsteuerschuld oder sogar zu einer Rückerstattung eines Teils der Dividendensteuer führt.
Ansprüche aus Doppelbesteuerungsabkommen für ausländische Aktionäre
Ausländische Aktionäre nutzen häufig Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und ihrem Wohnsitzstaat, um niedrigere Dividendensteuersätze zu erhalten. Diese Abkommen ermöglichen in vielen Fällen einen reduzierten Satz der Dividendensteuer. Um von diesem niedrigeren Satz zu profitieren, muss der Aktionär in der Regel spezifische Formulare oder Dokumente bei den niederländischen Steuerbehörden einreichen.
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und Befreiung von der Dividendensteuer
Gemäß der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Dividendenzahlungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften innerhalb der EU unter bestimmten Bedingungen von der Dividendensteuer befreit werden. Insbesondere wenn die Muttergesellschaft eine wesentliche Beteiligung (in der Regel mindestens 5%) an der Tochtergesellschaft hält, kann die Zahlung von der niederländischen Dividendensteuer befreit sein. Diese Befreiung steht zur Verfügung, sofern die Tochtergesellschaft bestimmte Anforderungen erfüllt, wie z. B. die Besteuerung nach niederländischen Steuergrundsätzen und die Erfüllung von Vermögensbedingungen.
Rückforderung zu viel einbehaltener Dividendensteuer
Ausländische Investoren können möglicherweise einen Teil oder die gesamte gezahlte Dividendensteuer zurückfordern, wenn diese zu einem zu hohen Satz einbehalten wurde, beispielsweise wenn der Steuersatz den in einem Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten Satz überschritt. Das Verfahren zur Rückforderung der zu viel gezahlten Steuer beinhaltet die Einreichung eines Antrags bei den niederländischen Steuerbehörden zusammen mit dem Nachweis der Steueransässigkeit und anderen erforderlichen Dokumenten. Die Bearbeitung und Genehmigung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
FAQs
Wie hoch ist der Dividendensteuersatz in den Niederlanden?
In den Niederlanden beträgt der Standard-Dividendensteuersatz 15%. Dieser Steuersatz gilt für Dividenden, die sowohl an inländische als auch an ausländische Aktionäre gezahlt werden. Die Steuer wird in der Regel an der Quelle von dem Unternehmen einbehalten, das die Dividende ausschüttet.
Gibt es Befreiungen von der Dividendensteuer in den Niederlanden?
Ja, unter bestimmten Umständen gibt es Befreiungen. Beispielsweise kann der Dividendensteuersatz nach spezifischen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern gesenkt oder aufgehoben werden. Darüber hinaus können qualifizierte Mutter-Tochter-Verhältnisse unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Dividendensteuer ermöglichen, insbesondere wenn die Muttergesellschaft eine bedeutende Beteiligung an der Tochtergesellschaft hält.
Zahlen ausländische Aktionäre Dividendensteuer in den Niederlanden?
Ja, ausländische Aktionäre unterliegen der niederländischen Dividendensteuer auf Dividenden, die von niederländischen Unternehmen gezahlt werden. Der Steuersatz kann jedoch auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den Niederlanden und dem Wohnsitzstaat des ausländischen Aktionärs reduziert werden. Um von einem reduzierten Satz zu profitieren, muss der Aktionär möglicherweise spezifische Formulare oder Dokumente bei den niederländischen Steuerbehörden einreichen.
Kann ich als ausländischer Investor niederländische Dividendensteuer zurückfordern?
Ja, ausländische Investoren, die der niederländischen Dividendensteuer unterliegen, können möglicherweise einen Teil oder die gesamte gezahlte Steuer zurückfordern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und ihrem Wohnsitzland besteht. Der Prozess umfasst das Einreichen eines Antrags auf Steuerrückforderung bei den niederländischen Steuerbehörden, wofür möglicherweise ein Nachweis der Steueransässigkeit und andere relevante Dokumente erforderlich sind.
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Quellen
- OECD – Verrechnungspreise und internationale Steuerrichtlinien
- Wet op de vennootschapsbelasting 1969 (wetten.overheid.nl)
- Officiele bekendmakingen – Offizielles niederländisches Regierungsamtsblatt
- RVO – Niederländische Unternehmensagentur
- PwC Niederlande – Einblicke und Publikationen zum Steuerrecht
- Hoge Raad 2025, Dividendenquellensteuer und ausländische wesentliche Beteiligung (ECLI:NL:HR:2025:1162)
- EuGH, wirtschaftliches Eigentum und Missbrauch in den dänischen Dividendenfällen (C-116/16) (C-116/16)
- Wet op de dividendbelasting 1965 (wetten.overheid.nl)
- KPMG Niederlande – Steuerberatung und Einblicke
- Belastingdienst – Dividendensteuer beim Empfang von Dividenden
- Belastingdienst – Beteiligungsbefreiung (deelnemingsvrijstelling)
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