
By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions
Published Nov 21, 2024 · Last reviewed 8 September 2025
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Für Unternehmer, die ein niederländisches E-Commerce-Unternehmen leiten oder die Gründung eines solchen planen, ist die Einhaltung der aktuellen Vorschriften für eine nachhaltige Geschäftstätigkeit unerlässlich. Während die Niederlande erhebliche Chancen für gewinnbringende Geschäftsvorhaben bieten, bleibt die Einhaltung lokaler Gesetze und Vorschriften eine grundlegende Voraussetzung. Bei Intercompany Solutions kombinieren wir unsere Expertise in der niederländischen Unternehmensgründung mit umfassenden Unterstützungsdienstleistungen, einschließlich rechtlicher und finanzieller Beratung für ausländische Unternehmer.
Unser Engagement geht über die Ersteinrichtung hinaus: Wir stellen sicher, dass Ihr niederländisches Unternehmen innerhalb aller regulatorischen Rahmenbedingungen agiert und gleichzeitig sein Wachstumspotenzial maximiert. Beim Handel aus den Niederlanden gelten spezifische Einfuhrbestimmungen für Waren, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden. Dieser Artikel bietet detaillierte Einblicke in die jüngsten Änderungen der niederländischen E-Commerce-MwSt.-Regeln und Einfuhrbestimmungen, die sich auf Ihre aktuellen oder geplanten Geschäftstätigkeiten auswirken können. Für Unternehmer, die eine individuelle Beratung dazu wünschen, wie sich diese Änderungen auf ihre spezifische Geschäftssituation auswirken, empfehlen wir, eine kostenlose Beratung anzufordern für ein umfassendes Beratungsgespräch.
Warum ein E-Commerce-Unternehmen in den Niederlanden gründen?
Die Gründung eines internationalen Handelsunternehmens war noch nie so einfach. Seit dem Aufkommen von Digitalisierung und Internet haben herkömmliche Grenzen Platz gemacht für offene Handelsmöglichkeiten auf der ganzen Welt. Als Bonus standen die Niederlande schon immer an der Spitze des Handels, was auch durch die strategische Lage des Landes begünstigt wurde. Der Hafen von Rotterdam ist einer der wichtigsten Knotenpunkte, der den Im- und Export von Waren für ganz Europa ermöglicht. Wenn Sie sich entscheiden, Ihr neues Unternehmen hier anzusiedeln, profitieren Sie von der attraktiven Lage und der phantastischen physischen Infrastruktur, die das Land zu bieten hat. Aber das ist definitiv noch nicht alles.
Die Niederlande sind auch für ihre zweisprachige, in vielen Fällen sogar dreisprachige Bevölkerung bekannt. Es ist sehr einfach, qualifiziertes Personal im Land oder geeignete Freiberufler zu finden, die Ihrem niederländischen Unternehmen einiges an Arbeit abnehmen können. Die Niederlande werden kontinuierlich in den Top 5 vieler renommierter Wirtschaftsindizes geführt und erzielen hohe Werte bei Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Gesamtleistung. Darüber hinaus sind das politische und wirtschaftliche Klima sehr stabil und bieten eine solide Basis für Ihre geschäftlichen Vorhaben. Alles in allem: Wenn Sie ehrgeizig sind und bereit sind, Arbeit zu investieren, werden Sie mit Geschäften aus den Niederlanden mit Sicherheit einen akzeptablen Erfolg erzielen.
Die Vorteile des internationalen Handels
Der internationale Handel steht im Laufe der Jahrhunderte an der Spitze unserer heutigen Zivilisation. Ohne internationalen Handel würden wir immer noch mit begrenzten Mitteln leben und nicht in der Lage sein, unser Wissen und unsere Expertise mit anderen Ländern zu teilen. Seit dem Aufkommen des Internets hat der internationale Handel einen gewaltigen Sprung nach vorne gemacht. Große internationale Konzerne wie Amazon und eBay haben von dieser Entwicklung bereits profitiert. Wenn Sie derzeit in einem Land ansässig sind, das den Zugang zum europäischen und/oder internationalen Markt erschwert, kann Ihnen die Investition in ein physisches Unternehmen in den Niederlanden das nötige Tor zur Erweiterung Ihrer Geschäftstätigkeiten bieten.
Wenn Sie darin geübt sind, internationalen Kunden genau das zu bieten, was sie derzeit benötigen, und stets über moderne Entwicklungen informiert sind, sollten Sie definitiv ein Unternehmen im internationalen Handel in Betracht ziehen. Natürlich gibt es zahlreiche Regeln und Vorschriften, die Sie beachten müssen, wenn Sie von den Niederlanden aus international tätig sind. In diesem Artikel erklären wir Ihnen daher ausführlich, wie Sie mit den niederländischen Einfuhrbestimmungen und den jüngsten MwSt.-Regeln umgehen. Auf diese Weise wissen Sie, wie Sie Ihr Geschäft ordnungsgemäß führen. Lesen Sie also weiter, um mehr über diese technischen Einzelheiten zu erfahren.

Geschäfte aus der EU mit einem E-Commerce-Unternehmen tätigen
Online-Shopping nimmt in allen Ländern weltweit zu. Wussten Sie, dass mittlerweile mehr als ein Viertel der Weltbevölkerung grenzüberschreitend einkauft? Dies liegt vor allem an niedrigeren Preisen oder einer größeren Produktauswahl, die Kunden zu internationalen Webshops lockt. Dies bietet hervorragende grenzüberschreitende Chancen für Ihren Webshop. Beachten Sie jedoch immer, dass Sie auf andere Regeln und Gesetze stoßen, wenn Sie E-Commerce außerhalb der EU starten, wie wir oben bereits kurz besprochen haben. Die niederländischen Einfuhrbestimmungen können sich erheblich von den Bestimmungen Ihres Wohnsitzlandes unterscheiden. Es ist jedoch wichtig, sich immer an die Regeln und Vorschriften zu halten, um als Unternehmen ordnungsgemäß funktionieren zu können.
Beispielsweise unterscheiden sich die Anforderungen an einen Webshop von Land zu Land. Dies kann Faktoren wie die Sicherheit Ihrer Website und den Schutz der Privatsphäre Ihrer Kunden betreffen, aber auch die Art und Weise, wie Sie Steuern und Zölle zahlen. Innerhalb der Europäischen Union (EU) sind die Regeln in der Regel für alle Mitgliedsländer gleich. Außerhalb der EU sind die Regeln und Anforderungen regelmäßig von Land zu Land unterschiedlich. Dies macht den Handel innerhalb der EU wesentlich einfacher, aber Sie müssen sich mit den Regeln vertraut machen, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen. Eine Möglichkeit, Ihre Kunden darüber zu informieren, an welche Regeln und Vorschriften Sie und diese sich halten müssen, besteht darin, eine Übersetzung und Erläuterung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ihrer Website bereitzustellen. Und so rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir werden nun näher auf die Einfuhrzölle eingehen, wenn Sie Waren aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten in die EU einführen.
Zahlung von Einfuhrzöllen
Wann immer Sie Produkte, Rohstoffe oder Waren aus einem Land außerhalb der EU einführen müssen, müssen Sie im Allgemeinen Einfuhrzölle zahlen. Der Einfuhrzoll ist eine bestimmte Steuer, die Sie bei der Einfuhr von Waren an den niederländischen Zoll entrichten müssen und die stark von der Art der eingeführten Waren abhängt. Sie müssen eine Einfuhranmeldung bei der niederländischen Zollverwaltung einreichen. In dem Moment, in dem Sie Waren einführen, müssen Sie diese beim niederländischen Zoll anmelden. Dies geschieht, weil Sie Nicht-EU-Waren auf den EU-Markt bringen und dies jederzeit registriert werden muss. Die Anmeldung selbst kann in fast allen Fällen elektronisch erfolgen und wird im Allgemeinen von Ihrem Kurier, Transportunternehmen oder Zolldeklaranten durchgeführt. Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, die Anmeldung selbst vorzunehmen; Sie können sich an den Nationalen Helpdesk des niederländischen Zolls wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Denken Sie daran, dass Sie hierfür eine EORI-Nummer benötigen. Um genau zu wissen, wie viel Sie zahlen müssen, müssen Sie ein wenig recherchieren, da die Prozentsätze der Einfuhrzölle für bestimmte Waren unterschiedlich sind. Darüber hinaus müssen Sie für einige Produkte oder Waren tatsächlich überhaupt keine Einfuhrzölle zahlen. Sie zahlen auch weniger oder gar keine Einfuhrzölle, wenn Sie aus einem EU-Mitgliedsstaat einführen, insbesondere wenn ein Handelsabkommen zwischen den Niederlanden und diesem spezifischen Land besteht. Nachfolgend erläutern wir, wie Sie die Höhe der Einfuhrzölle berechnen können, die Sie für bestimmte Waren und Produkte zahlen müssen. Wir werden die Zollsätze auflisten und eine Beispielrechnung zu Ihrer Bequemlichkeit bereitstellen. Auf diese Weise können Sie selbst berechnen, was Sie an Einfuhrzöllen zahlen werden.
Berechnung von Einfuhrzöllen
Wenn Sie Produkte aus Ländern außerhalb der EU einführen, zahlen Sie Einfuhrzölle, wie bereits oben besprochen. Sie möchten wahrscheinlich wissen, wie viel Sie das kosten wird, um bei der Einfuhr von Waren eine grobe Kostenschätzung zu erstellen. Sie können dies eigentlich ganz einfach selbst berechnen, sobald Sie die technischen Details verstanden haben. Hierfür benötigen Sie zunächst den Zollwert Ihrer Produkte. Dies ist im Wesentlichen der Wert der eingeführten Waren an der Außengrenze der EU. Das umfasst also den Preis, den Sie für die Waren zahlen, zuzüglich der Transport- und Versicherungskosten bis zur Grenze oder zum Eingangshafen in die EU.
Beachten Sie, dass Sie in bestimmten Fällen bestimmte Kosten zum Zollwert hinzurechnen oder davon abziehen können. Darüber hinaus gibt es auch Produkte, bei denen Sie die Einfuhrzölle auf der Grundlage der Menge statt des Werts berechnen. Bei Wein beispielsweise zahlen Sie Einfuhrzölle pro Hektoliter, den Sie in die Niederlande einführen. Im Wesentlichen unterscheidet sich die Höhe des zu zahlenden Einfuhrzolls also je nach Produkt stark. In der folgenden Tabelle finden Sie die Sätze für die am häufigsten verwendeten Produktgruppen. Sie müssen wissen, dass die Sätze auch innerhalb einer Produktgruppe oft variieren können. Beispielsweise zahlen Sie in der Produktgruppe „Laptops“ für elektronische Computergeräte keine Einfuhrzölle (0 %). Während gleichzeitig für bestimmte Bekleidungsstücke der Satz auf bis zu 12 % steigen kann.
| Produktkategorie | Einfuhrzollsatz |
|---|---|
| Möbel | 0% bis 5,6% |
| Bekleidung | 0% bis 12% |
| Spielzeug | 0% bis 4,7% |
| Schuhe | 3,5% bis 17% |
| Schmuck | 0% bis 4% |
| Laptops und Tablets | 0% |
| Telefone | 0% |
| Bücher, CDs und DVDs | 0% |
Sobald Sie den genauen Zollwert Ihrer gesamten Einfuhrsendung kennen, können Sie den Betrag der Einfuhrzölle berechnen, den Sie beim Zoll entrichten müssen. Wir haben unten ein Beispiel bereitgestellt, das zeigt, wie diese Berechnung im Detail funktioniert. Im folgenden Beispiel sehen Sie, wie das funktioniert. In diesem Fall führen wir 30.000 Stück Cocktailschalen aus Taiwan ein. Für diese Produkte beträgt der aktuelle Einfuhrzollsatz 11 %. Bitte beachten Sie, dass Sie den Prozentsatz der Einfuhrzölle für Ihre Produkte in verschiedenen Systemen nachschlagen können. Wir werden dies unterhalb des Berechnungsbeispiels erklären.
Beispiel
30.000 Stück Cocktailgläser aus Taiwan: 8.500 Euro
Transport- und Versicherungskosten aus Taiwan, Ort des Eintritts in die EU: 1.500 Euro
Zollwert: 10.000 Euro
Die zu zahlenden Einfuhrzölle betragen 11% des Zollwerts: 1.100 Euro

Den richtigen TARIC-Code zur Berechnung der Einfuhrzölle finden
Wenn Sie ein Produkt aus einem anderen Land in die Niederlande einführen möchten, müssen Sie einen zehnstelligen Warencode verwenden. In der EU ist dieser zehnstellige Code auch als „TARIC-Code“ bekannt, was ein spezieller Code für die Einfuhr von Waren ist. Der TARIC-Code Ihres Produkts bestimmt den genauen Satz der Einfuhrzölle, die Sie zahlen müssen. Dieser Code muss auch in Ihrer Einfuhranmeldung enthalten sein. Auf diese Weise weiß der Zoll, wie viel Einfuhrzölle Sie zahlen müssen, und der Prozess verläuft reibungslos und wie geplant.
Es ist sehr wichtig, dass Sie den richtigen TARIC-Code wählen, da der Einfuhrzollsatz nicht korrekt sein könnte, wenn Sie einen falschen TARIC-Code wählen. Dies kann zu falsch gezahlten Beträgen führen, was zu Problemen mit den niederländischen Behörden führen kann. Stellen Sie daher immer sicher, dass Sie den richtigen TARIC-Code wählen. Wenn Sie sich jemals unsicher sind, ob der von Ihnen verwendete TARIC-Code korrekt ist, können Sie eine sogenannte verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA / BTI) beim niederländischen Zoll beantragen. Dies ist eine schriftliche Auskunft, die hinsichtlich des TARIC-Codes für die Produkte und Waren, die Sie einführen möchten, verbindlich ist und die Sie als Nachweis verwenden können. Bitte beachten Sie, dass mündliche Auskünfte zu TARIC-Codes, selbst wenn sie über den Zoll oder einen offiziellen Berater eingeholt wurden, nicht als gültiger Nachweis angesehen werden.
Das Container-Freigabe-Bericht (CVB) und der Zolltarif (DTV)
Wenn Sie Waren von außerhalb der EU einführen, sollten Sie berücksichtigen, dass solche Waren immer von einer Container-Freigabemeldung begleitet werden müssen, die auf Niederländisch „Container Vrijgave Bericht“ (CVB) genannt wird. Dies gilt für alle eingeführten Waren. Es spielt keine Rolle, ob sie in einem Container, in einem Trailer, als Schüttgut oder als Stückgut transportiert werden. Im Wesentlichen beschleunigen Sie durch die Vorabverzollung der von Ihnen eingeführten Artikel die Logistikkette, was für alle Beteiligten von Vorteil ist. Darüber hinaus müssen Sie bei der Anmeldung Ihrer Waren den Zolltarif (DTV) für Ihre Produktcodes verwenden. Der niederländische Zoll wird Sie bei der Erstellung der Anmeldung nach den korrekten Produktcodes fragen, was beispielsweise der relevante HS-Code sein kann. Wie bereits besprochen, hängt der Gesamtbetrag der von Ihnen zu zahlenden Einfuhrzölle vom Produktcode und dem Land ab, aus dem Sie einführen. Im Tarif (DTV) finden Sie folgende Informationen pro Produktcode:
- Eine klare und prägnante Beschreibung der Waren
- Der Gesamtbetrag der Einfuhrzölle
- Andere Steuern, die Sie bei der Einfuhr zahlen müssen
- Andere wichtige Regeln für die Einfuhr
Wann sind Sie von der Zahlung von Einfuhrzöllen befreit?
Bei der Zahlung von Einfuhrzöllen als Importeur von Waren aus Ländern außerhalb der EU gibt es eine Ausnahme. Wenn der Gesamtwert Ihrer Sendung den Betrag von 150 € nicht übersteigt, müssen Sie im Rahmen der Importregelung (Import Scheme) keine Einfuhrzölle zahlen. Bitte beachten Sie, dass dieser Gesamtbetrag etwaige Transportkosten und mögliche Versicherungskosten nicht enthält. Darüber hinaus gilt diese Befreiung nicht bei der Einfuhr spezifischer Waren wie alkoholischer Getränke und Produkte, Tabak und Tabakwaren sowie Parfüm und Eau de Toilette. Für diese Produkte sind Sie immer zur Zahlung von Einfuhrzöllen verpflichtet, selbst bei Sendungen, die insgesamt keine 150 € erreichen.
Im Wesentlichen hängt die genaue Höhe der Einfuhrzölle, die Sie zahlen müssen, von der Art des Produkts und dem Land ab, aus dem Sie einführen. Neben der Importregelung können Sie manchmal Anspruch auf eine Ermäßigung oder sogar eine Befreiung von Einfuhrzöllen haben. Wenn das Land, in dem Sie Ihre Produkte kaufen, derzeit ein Handelsabkommen mit der EU hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Ermäßigung, wenn Sie ein Ursprungszeugnis für die von Ihnen eingeführten Produkte vorlegen. Ein weiteres Beispiel ist die Einfuhr bestimmter Rohstoffe oder Halbfertigerzeugnisse, die in den Niederlanden oder der EU Mangelware sind. Dies kann Sie für eine Tarifaussetzung oder ein Tarifkontingent qualifizieren.
Darüber hinaus können Sie von der Zahlung von Einfuhrzöllen befreit werden, wenn der Kunde, an den Sie die Waren gesendet haben, diese innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren zurücksendet. Die Produkte sollten sich genau im selben Zustand befinden wie beim Empfang der Waren. Sie sind dann nicht verpflichtet, bei der Wiedereinfuhr der Waren in die EU Einfuhrzölle zu zahlen. Zudem zahlen Sie aufgrund des freien Warenverkehrs in der gesamten EU niemals Einfuhrzölle, wenn Sie Waren aus einem Land innerhalb der EU einführen. Es kann also profitabel sein, Waren aus einem EU-Land einzuführen, wenn Sie ein Handelsunternehmen in den Niederlanden gründen. Wir empfehlen Ihnen dringend, zu diesem Thema Recherchen anzustellen, da der Import von Waren aus der EU Ihnen viel Geld sparen kann.
Einfuhrumsatzsteuerkosten
Bitte beachten Sie, dass ein Unterschied zwischen Einfuhrzöllen und Einfuhrumsatzsteuer (Einfuhr-MwSt.) besteht. Neben der Zahlung von Einfuhrzöllen müssen Sie im Allgemeinen auch für viele Waren und Produkte Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Darüber hinaus müssen Sie weitere Einfuhrkosten berücksichtigen, wie das Ausfüllen der Einfuhranmeldung, den Transport von Waren, das Entladen und möglicherweise die Lagerung von Waren am Ankunftsort. Alle diese verschiedenen Kosten zusammen werden auch als Verzollungskosten bezeichnet. Wenn Sie Zweifel an der genauen Höhe dieser Kosten haben, sollte Ihr Fracht- oder Logistikdienstleister Ihnen dazu mehr sagen können.
Wenn Sie E-Commerce-Unternehmer sind und Produkte oder Waren von außerhalb der EU an Kunden innerhalb der EU liefern, sind Sie wahrscheinlich bereits mit den neuen MwSt.-Regeln vertraut, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Die bisherige MwSt.-Befreiung für die Einfuhr von Waren mit einem Höchstwert von 22 € ist seitdem abgelaufen. Wenn Ihre Sendung mit einem Wert von bis zu 150 € jedoch gemäß Artikel 23 oder 25 der Verordnung (EU) 1186/2009 von den Zollabgaben befreit ist, müssen Sie eine Einfuhranmeldung im Bestimmungsland der Waren einreichen und dort die Einfuhrumsatzsteuer entrichten, es sei denn, Sie entscheiden sich für die „Importregelung“ (Import Scheme).
Wenn Sie Waren von außerhalb der EU an Kunden verkaufen, die keine MwSt.-Erklärung abgeben, müssen Sie diese MwSt. in dem EU-Land erklären, in das die Waren geliefert werden, also in dem Land, in dem Ihr Kunde lebt. Zum Beispiel, wenn Sie Produkte aus Taiwan über Ihren Online-Shop direkt an Privatverbraucher in Frankreich liefern oder Waren aus Indonesien an einen Kunden in Polen. Wenn Sie die Importregelung nutzen möchten, müssen Sie sich vorab registrieren lassen. Dies ist über die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) unter Verwendung des „One-Stop-Shop“-Systems möglich, bei dem es sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Einfuhr von Waren im Rahmen dieser Regelung handelt.
Die Registrierung für diese Regelung ist seit April 2021 möglich. Sobald Sie die entsprechende Website gefunden haben, können Sie die Option „Registrierung“ und dann „Registrierung für einen One-Stop-Shop beantragen“ wählen. Anschließend müssen Sie das Formular ausfüllen. Wenn Sie diese Option wählen, müssen Sie sich in dem Land registrieren, in dem sich Ihr Unternehmen oder Ihr Vertreter befindet. Wenn Sie außerdem die „Importkontrolle“ nutzen, erhalten Sie eine Importkontrollnummer. Diese Nummer verwenden Sie dann, wenn Sie eine „DECO“-Anmeldung beim niederländischen Zoll einreichen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite zur Abgabe einer Anmeldung beim Zoll auf der Website des niederländischen Zolls.
So nutzen Sie die niederländische Importregelung
Die niederländische Importregelung wird angewendet, wenn Sie als Unternehmer im Fernabsatz tätig sind. Ob Sie sich qualifizieren, hängt von den folgenden Kriterien und Bedingungen ab, die Sie erfüllen müssen:
Sie liefern Waren von außerhalb der EU an Verbraucher in einem anderen EU-Land. Es spielt keine Rolle, welches EU-Land, das wichtigste Kriterium ist, dass der Kunde seinen Sitz in einem der offiziellen Mitgliedstaaten der EU hat.
Sie liefern auch direkt an Verbraucher mit Sitz in der EU, die keine MwSt.-Erklärung abgeben müssen. Das bedeutet, dass es sich hierbei ausschließlich um Privatpersonen handelt.
Die Importregelung ist nur für Sendungen bis zu 150 € verfügbar. Wenn auf der Rechnung Versicherungs- und Versandkosten ausgewiesen sind, werden diese nicht in den Gesamtbetrag eingerechnet. Beachten Sie auch, dass eine Sendung aus einem Paket mit verschiedenen Waren bestehen kann; das Wichtigste ist die Gesamtsumme des Pakets. Für eine solche Sendung verwenden Sie nur ein Transportdokument, beispielsweise einen Luftfrachtbrief.
Sie können diese Regelung nicht für „verbrauchsteuerpflichtige Waren“ nutzen, wie wir oben bereits beschrieben haben. Dazu gehören alkoholische Produkte, Parfüm und Eau de Toilette sowie Tabakwaren.
Sie können diese Regelung auch nicht für eingeschränkte Waren jeglicher Art wie Fleischprodukte oder verbotene Waren wie Elfenbein nutzen.
Sie müssen in der Lage sein, den Versand Ihrer Produkte selbst oder über einen vertrauenswürdigen Versand- oder Transportpartner Ihrer Wahl abzuwickeln.
Wenn Sie die Importregelung nutzen, müssen Sie die MwSt. für all diese Waren jeden Monat melden und auch jeden Monat bezahlen. Kurz gesagt: Wenn Sie die Importregelung nutzen, zahlen Sie keine MwSt. auf Einfuhren, die unter diese Regelung fallen. Wenn Sie die Importregelung nicht nutzen dürfen, beispielsweise weil der Wert Ihrer Sendung höher als 150 € ist, zahlen Sie die MwSt. wie gewohnt in dem Land, in das Sie Ihre Sendung einführen.
Was sollten Zolldeklaranten, Post- und Kurierunternehmen tun?
Besitzen Sie derzeit ein Kurier- oder Frachtunternehmen, das Waren ins Ausland versendet, oder wickeln Sie Zollangelegenheiten für andere Unternehmen ab? Wenn Sie eine Steuererklärung für einen Kunden einreichen, der sich für die Importregelung entschieden hat, und Ihr Kunde die Importkontrolle nutzt, erhält dieser eine Importkontrollnummer. Anschließend müssen Sie diese Nummer verwenden, wenn Sie eine Einfuhranmeldung beim niederländischen Zoll einreichen, da Sie diese Nummer in Ihren Datensatz für die Anwendung DECO aufnehmen müssen.
Falls sich Ihr Kunde nicht für die Importregelung entscheidet, können Sie die sogenannte „Sonderregelung“ (Special Package) wählen. Dies beinhaltet, dass Sie für jede einzelne Sendung eine Einfuhranmeldung einreichen und der Kunde die MwSt. jeden Monat an den niederländischen Zoll zahlen muss, wie wir bereits früher im Artikel kurz besprochen haben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für diese Regelung nicht separat bei der Steuer- und Zollverwaltung (Belastingdienst / Douane) registrieren müssen. Für den Fall, dass ein Kunde die MwSt. nicht zahlt, etwa wenn er die Annahme der Sendung verweigert, können Sie die MwSt. unter bestimmten Bedingungen von den Steuerbehörden oder dem Zoll des Landes zurückfordern, in das die Sendung gegangen ist. Beachten Sie auch, dass Sie für die Zollanmeldung eine „Registrierung für elektronischen Nachrichtenaustausch“ benötigen.

Wie können Sie ein E-Commerce-Unternehmen in den Niederlanden gründen?
Die Gründung eines Unternehmens im Ausland ist heute einfacher denn je, vor allem weil Sie alles online erledigen können und es nicht mehr erforderlich ist, physisch vor Ort zu sein. Wenn Sie sich entscheiden, ein niederländisches Unternehmen mit der Unterstützung von Intercompany Solutions zu gründen, kann der gesamte Prozess aus der Ferne abgewickelt werden. Sie müssen uns dazu einige allgemeine Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, wie z. B. die folgenden Grundlagen:
- Eine Liste aller zukünftigen Unternehmenseigentümer/Geschäftsführer
- Kopien eines gültigen Ausweisdokuments von Ihnen und eventuellen Geschäftspartnern
- Einen bevorzugten Firmennamen, den wir für Sie prüfen werden
- Eine gültige Geschäftsregistrierungsadresse in den Niederlanden
Sobald uns alle diese Informationen vorliegen, können wir fortfahren und das Unternehmen bei einem niederländischen Notar gründen, vorausgesetzt, Sie entscheiden sich für die Gründung einer niederländischen BV oder NV. Wenn Sie eine der Personengesellschaften oder Einzelunternehmen wählen, wie z. B. das Einzelunternehmen (eenmanszaak), können Sie diesen Schritt überspringen, da wir Ihr Unternehmen direkt bei der niederländischen Handelskammer (KVK) registrieren können. Im Allgemeinen entscheiden sich jedoch 99 % aller ausländischen Investoren und Unternehmer für die niederländische BV, aufgrund ihrer vielen finanziellen und steuerlichen Vorteile und zusätzlich der beschränkten Haftung, die Sie für etwaige Schulden des Unternehmens genießen.
Sobald der Notar Ihr Unternehmen gegründet hat, fahren Sie mit der Einzahlung des erforderlichen Stammkapitals fort. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch kein niederländisches Bankkonto haben, können Sie den Betrag auf das Bankkonto des Notars einzahlen. Sobald dies erledigt ist, können wir zur niederländischen Handelskammer (KVK) gehen und Ihr Unternehmen offiziell registrieren, woraufhin Sie Ihre Registrierungsnummer und eine niederländische MwSt.-Nummer erhalten. Sobald Sie auch ein niederländisches Bankkonto eröffnen, können Sie sofort mit der Geschäftstätigkeit beginnen. Dieser Prozess dauert in der Regel nur wenige Werktage, abhängig von der Art des Unternehmens, das Sie gründen möchten, und der Komplexität Ihrer Anfrage. Zögern Sie nicht, uns vorab für ein eindeutiges Angebot und weitere Informationen über den Prozess zu kontaktieren.
Die vielen Dienstleistungen, die wir Ihnen bieten können
Intercompany Solutions hat Hunderte von ausländischen Unternehmern aus über 50 verschiedenen Nationalitäten unterstützt. Unsere Kunden reichen von kleinen Ein-Personen-Startups bis hin zu multinationalen Konzernen und allem dazwischen. Unsere Prozesse sind auf ausländische Unternehmer ausgerichtet, und daher kennen wir die praktischsten Wege, Sie bei Ihrer Unternehmensregistrierung zu unterstützen. Wir können Sie beim Gesamtpaket der Unternehmensregistrierung in den Niederlanden unterstützen:
- Unternehmensgründung in den Niederlanden
- Beantragung einer MwSt.- oder EORI-Nummer
- Beantragung verschiedener Genehmigungen
- Startup-Unterstützung
- Verwaltungsdienstleistungen
- Sekretariatsdienste
- Rechtlicher Beistand
- Steuer- und Buchhaltungsdienstleistungen
- Allgemeine Unternehmensberatung
Wir verbessern ständig unsere Qualitätsstandards, um kontinuierlich einwandfreie Dienstleistungen zu erbringen.
Intercompany Solutions kann Sie bei Ihrem niederländischen E-Commerce-Unternehmen unterstützen
Möchten Sie Geschäfte innerhalb der EU tätigen und vom europäischen Binnenmarkt profitieren, der Ihnen den freien Handel mit Waren und Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht? Dann raten wir Ihnen dringend, die Gründung eines niederländischen Unternehmens in Betracht zu ziehen. Wir verfügen über langjährige umfassende Erfahrung bei der Gründung, Errichtung und Registrierung einer Vielzahl niederländischer Unternehmen, von kleinen Startups bis hin zu großen, bekannten multinationalen Konzernen. Wir können Sie auch bei vielen weiteren verwandten Dienstleistungen unterstützen, wie der Eröffnung eines Bankkontos, Steuerdienstleistungen, Finanz- und Rechtsberatung, Unternehmensberatung und -unterstützung (wie der Erstellung eines Businessplans für Sie), Verwaltungs- und Sekretariatsdiensten sowie vielen weiteren interessanten Dienstleistungen auf Anfrage.
Wir können das gesamte Verfahren in nur wenigen Werktagen für Sie abwickeln, was es ermöglicht, Ihr Unternehmen innerhalb kürzester Zeit zu starten. Dies kann besonders praktisch sein, wenn Sie ein neues Produkt auf den Markt bringen oder eine neue Variante eines bereits bestehenden Produkts anbieten möchten.
Fühlen Sie sich frei, jederzeit eine kostenlose Beratung anzufordern, wenn Sie Fragen zu den niederländischen Einfuhrbestimmungen, der Gründung eines E-Commerce-Unternehmens und der Geschäftstätigkeit in den Niederlanden im Allgemeinen haben. Wir freuen uns immer, Ihnen in jeder erdenklichen Weise zu helfen.
Quellen
- Europäische Kommission - Steuern und Zollunion
- RVO - Niederländische Unternehmensagentur
- EUR-Lex - MwSt.-Richtlinie 2006/112/EG
- Wet op de omzetbelasting 1968 (wetten.overheid.nl)
- PwC Niederlande - Steuer-Einblicke und Publikationen
- Hoge Raad 2021, MwSt.-Satz und die MwSt.-Richtlinie (ECLI:NL:HR:2021:456)
- Hoge Raad 2024, MwSt., Vorabentscheidungsfragen zur Veranlagung (ECLI:NL:HR:2024:1177)
- KPMG Niederlande - Steuerdienstleistungen und Einblicke
- Belastingdienst - Abgabe der Umsatzsteuererklärung und Zahlung oder Erstattung der MwSt.
- Belastingdienst - MwSt. für ausländische Unternehmer
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