Niederländisches Steuersystem / Niederlande

Einkommensteuer Box 2: Wesentliche Beteiligungen

Melvin van Esch · Jan 15, 2019 · Zuletzt geprüft:

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Melvin van Esch, Co-founder of Intercompany Solutions

By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions

Published Jan 15, 2019 · Last reviewed 19 February 2024

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Steuer auf Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (Einkommensteuer Box 2)

Wenn eine in den Niederlanden ansässige Person eine „wesentliche Beteiligung“ („aanmerkelijk belang“) an einer qualifizierten ausländischen oder niederländischen Kapitalgesellschaft hält, müssen die aus dieser Beteiligung erzielten Einkünfte in Box Nr. 2 der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Falls ein Steuerpflichtiger direkt oder indirekt eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält, sind alle Einkünfte aus Darlehen oder der Überlassung von Vermögenswerten an die Kapitalgesellschaft steuerpflichtig und müssen als Einkünfte aus sonstiger Arbeit in Box Nr. 1 der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Lesen Sie mehr über Box 2 für ausländische Aktionäre.

Was ist eine wesentliche Beteiligung?

Steuerpflichtige gelten als wesentliche Anteilseigner, wenn sie direkt oder indirekt, alleine oder zusammen mit ihren Steuerpartnern Folgendes besitzen:

  1.  mindestens 5 % des gesamten Grundkapitals des Unternehmens (ausgenommen zurückgekaufte Aktien, die eingezogen werden);
  2. das Recht zum Erwerb von ≥ 5 % der oben genannten Aktien haben;
  3. Genussrechte (oder „winstbewijzen“ auf Niederländisch), die einen Anspruch auf ≥ 5 % des Jahresgewinns oder ≥ 5 % eines etwaigen Liquidationserlöses gewähren;
  4. mindestens 5 % der Stimmrechte in einer Genossenschaft (oder „Coöperatie“ auf Niederländisch) oder einem Verein auf genossenschaftlicher Basis („coöperatieve vereniging“).

Die oben aufgeführten Kriterien gelten sowohl für das rechtliche als auch für das wirtschaftliche Eigentum in seinen verschiedenen Formen.

Die Regeln für wesentliche Beteiligungen gelten für Optionen zum Erwerb von Genussrechten / Aktien in gleicher Weise wie für die zugrunde liegenden Genussrechte / Aktien.

Die Grundsätze der Besteuerung von wesentlichen Beteiligungen sind für Investmentfonds (FGRs), Genossenschaften und Vereine auf genossenschaftlicher Basis im Wesentlichen dieselben: Alle diese Rechtsträger werden wie Kapitalgesellschaften behandelt.

Falls eine Kapitalgesellschaft Aktien verschiedener Gattungen hält, gilt das 5%-Kriterium für jede Gattung separat. Aktienklassen werden durch besondere Regeln bestimmt.

Wenn ein Steuerpflichtiger als indirekter oder direkter wesentlicher Anteilseigner eingestuft wird, gehören auch andere gehaltene Genussrechte / Aktien, die von der Tochtergesellschaft ausgegeben wurden, zur wesentlichen Beteiligung und unterliegen daher denselben Regeln.

Steuerpflichtiges Einkommen wesentlicher Anteilseigner

Das steuerpflichtige Einkommen wesentlicher Anteilseigner setzt sich aus den regulären Gewinnen aus der Beteiligung (z. B. Dividenden) abzüglich zurechenbarer Aufwendungen sowie aus den Veräußerungsgewinnen aus der Übertragung von zur Beteiligung gehörenden Aktien zusammen. Persönliche Freibeträge können von diesem Einkommen abgezogen werden.

Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können die Einkünfte aus geerbten wesentlichen Beteiligungen für einen Zeitraum von zwei Jahren vom Anschaffungspreis der Beteiligung abgezogen werden.

Können wir Ihnen helfen?

Unsere qualifizierten Steuerberater können Sie zu Ihrer steuerlichen Situation beraten. Sie können auch Ihre jährliche Einkommensteuererklärung erstellen und einreichen sowie andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einhaltung steuerlicher Vorschriften in Ihrem Namen erledigen. Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

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