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Niederländische Gesetzgebung zu ausländischen Investitionen

Melvin van Esch · Jul 26, 2020 · Zuletzt geprüft:

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Melvin van Esch, Co-founder of Intercompany Solutions

By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions

Published Jul 26, 2020 · Last reviewed 19 February 2024

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Im Jahr 2019 hat der Rat der EU heute einen neuen Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in die Europäische Union angenommen und damit das Gesetzgebungsverfahren zu diesem Vorschlag abgeschlossen.

Infolgedessen wird der neue Rahmen im April 2020 in Kraft treten. Der neue Rahmen, der auf einem Vorschlag der Kommission basiert, den Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 vorgelegt hatte, wird dazu beitragen, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung und die strategischen Interessen Europas bei ausländischen Investitionen in der Union zu schützen.

Zu dem Beschluss des Rates erklärte Präsident Jean-Claude Juncker: „Die heute getroffene Entscheidung zeigt die Fähigkeit der EU, rasch zu handeln, wenn die strategischen Interessen unserer Bürger und unserer Wirtschaft auf dem Spiel stehen. Mit dem neuen Rahmen für die Investitionsüberprüfung sind wir nun viel besser gerüstet, um sicherzustellen, dass Investitionen aus Nicht-EU-Ländern tatsächlich unseren Interessen dienen. Ich habe mich verpflichtet, mich für ein Europa einzusetzen, das sowohl den Handel als auch andere Bereiche schützt. Damit erfüllen wir mit der neuen Gesetzgebung einen entscheidenden Teil unseres Versprechens.“

Cecilia Malmström, Kommissarin für Handel, erklärte, dass sie sehr erfreut über den Beschluss des Rates sei, da die EU stark von ausländischen Investitionen profitiere, die eine entscheidende Rolle in der Wirtschaft spielen. In letzter Zeit gab es jedoch einen Anstieg von Investitionen in strategischen Sektoren, was zu einer gesunden öffentlichen Debatte über dieses Thema geführt hat. Dieser neue Rahmen bietet eine deutlich bessere Position, um ausländische Investitionen zu überwachen und niederländische Interessen zu schützen. Sie freue sich nun darauf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um diese neue Gesetzgebung wirksam umzusetzen.

Innerhalb des neuen Rahmens:

Es wird ein Kooperationsmechanismus eingerichtet, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken bezüglich bestimmter Investitionen zu äußern;

Die Kommission wird Stellungnahmen abgeben können, wenn die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat durch eine Investition gefährdet ist oder wenn eine Investition ein Projekt von EU-weiter Bedeutung beeinträchtigen oder ein solches Programm untergraben könnte, wie beispielsweise Horizon 2020 oder Galileo;

Die internationale Zusammenarbeit bei der Investitionsüberprüfung wird gefördert, unter anderem durch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über gemeinsame Bedenken;

Es werden bestimmte Anforderungen für die Mitgliedstaaten festgelegt, die einen Überprüfungsmechanismus auf nationaler Ebene beibehalten oder einführen möchten. Die Mitgliedstaaten haben weiterhin das letzte Wort bei der Frage, ob eine bestimmte Investition in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt wird oder nicht;

Die Notwendigkeit, innerhalb kurzer, wirtschaftsfreundlicher Fristen und unter strengen Vertraulichkeitsanforderungen zu arbeiten, wird berücksichtigt.

Nach der Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rat und dem positiven Votum des Europäischen Parlaments am 14. Februar 2020 wird in den kommenden Wochen, 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, eine neue EU-Gesetzgebung zur Schaffung eines EU-Rahmens für die Investitionsüberprüfung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben dann 18 Monate Zeit, um die erforderlichen Vorkehrungen für die Anwendung dieses neuen Mechanismus zu treffen. Die Vorbereitungen laufen bereits, einschließlich des regelmäßigen Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren mit den Mitgliedstaaten in der 2017 eingerichteten speziellen Expertengruppe.

Hintergrund

Derzeit verfügen 14 Mitgliedstaaten über nationale Überprüfungsmechanismen. Obwohl sie sich in ihrer Ausgestaltung und ihrem Umfang unterscheiden können, verfolgen sie dasselbe Ziel, die Sicherheit und die öffentliche Ordnung auf nationaler Ebene zu wahren. Mehrere Mitgliedstaaten reformieren derzeit ihre Überprüfungsmechanismen oder nehmen neue an.

Die EU verfügt über eine der offensten Investitionsregelungen der Welt, wie die OECD in ihrem Index der Investitionsbeschränkungen anerkennt. Die EU ist das weltweit führende Ziel für ausländische Direktinvestitionen: Ende 2017 beliefen sich die ausländischen Direktinvestitionen in die EU durch Investoren aus Drittländern auf EUR 6 295 Milliarden.

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