
By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions
Published Jan 03, 2019 · Last reviewed 19 February 2024
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Ein charakteristisches Merkmal des Steuersystems in den Niederlanden ist die Möglichkeit, die steuerliche Behandlung bestimmter Transaktionen oder Geschäftsvorgänge vorab mit den Steuerbehörden abzustimmen. Die Belastingdienst kann Ihnen eine Vorab-Zusage erteilen. Die nationalen Steuerbehörden können zwei Arten von Vereinbarungen mit den Steuerpflichtigen schließen: ein Advance Pricing Agreement (APA) oder ein Advance Tax Ruling (ATR).
APAs sind Vereinbarungen, bei denen die Steuerbehörden die Preisgestaltungsmethode festlegen, die vom Steuerpflichtigen auf unternehmensbezogene Transaktionen angewendet wird. Dieses Programm bietet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, potenzielle oder tatsächliche Streitigkeiten über Verrechnungspreise kooperativ und proaktiv zu lösen oder zu vermeiden.
ATRs sind Vereinbarungen mit den Steuerbehörden, die die rechtlichen Pflichten und Rechte der Steuerpflichtigen in ihren spezifischen Situationen festlegen.
APAs und ATRs sind sowohl für die Steuerbehörden als auch für den Steuerpflichtigen bindend. Ihr Abschluss unterliegt bestimmten Substance-Anforderungen. Im Allgemeinen ist die Belastingdienst in der Lage, Anträge auf ATRs, APAs und andere Anfragen (beispielsweise zur Umsatzsteuer-Registrierung, steuerlichen Einheit oder erleichterten Verschmelzung) ohne erhebliche Verzögerungen zu bearbeiten.
Das EU-Recht verpflichtet die Steuerbehörden in den Niederlanden, Daten über APAs und ATRs automatisch mit den nationalen Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten auszutauschen. Die Belastingdienst hat Standarddokumente vorbereitet, die Steuerpflichtige ausfüllen, um grenzüberschreitende Rulings oder Vereinbarungen in Bezug auf Verrechnungspreise zu schließen. Alle nationalen Steuerbehörden in der EU sind verpflichtet, solche Informationen auszutauschen. Dies verbessert die Transparenz in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung in der Gemeinschaft. Schließlich könnte die EU auch damit beginnen, ähnliche Informationen mit nationalen Steuerbehörden von Nicht-Mitgliedstaaten auszutauschen.
Cooperative Compliance
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können niederländische Unternehmen das sogenannte Horizontale Monitoring (verstärkte Zusammenarbeit mit den nationalen Steuerbehörden) beantragen. Horizontal Monitoring ist eine Form der freiwilligen Cooperative Compliance, bei der die Organisation eine spezifische Vereinbarung mit der Belastingdienst schließt. Dies bietet Vorab-Sicherheit und Gewissheit und bewahrt Steuerpflichtige vor bösen steuerlichen Überraschungen. Dennoch umfasst der Rahmen des Horizontalen Monitorings mehr als nur die Einhaltung von Gesetzen: Das Unternehmen muss nachweisen, dass es seine steuerlichen Risiken und Prozesse durch die Nutzung eines Frameworks for Tax Control beherrscht.
Die nationalen Steuerbehörden passen ihre Überwachungsintensität und -methoden an das Niveau der steuerlichen Kontrolle des Steuerpflichtigen an. Daher wechseln ihre Prüfungen von reaktiv (für vergangene Zeiträume durchgeführt) zu proaktiv (um im Voraus Sicherheit zu bieten). Die Beziehung zwischen Unternehmen und den Steuerbehörden im Rahmen des Horizontalen Monitorings beruht auf Transparenz, gegenseitigem Verständnis und Vertrauen.
Der Hauptvorteil dieser Vereinbarung ist die Möglichkeit, relevante steuerliche Positionen und Risiken zum Zeitpunkt ihres Auftretens innerhalb plausibler kaufmännischer Fristen zu behandeln. Von Unternehmen wird erwartet, dass sie sich in ihren Interaktionen mit den Steuerbehörden transparent verhalten, und im Gegenzug reagiert die Verwaltung schnell auf Fragen, die von diesen Unternehmen an sie herangetragen werden. Darüber hinaus hilft das Horizontale Monitoring Programm dabei, steuerpflichtige Cashflows sowie laufende und latente Steuern genau zu bestimmen, und garantiert, dass Unternehmen nur wenige oder gar keine unsicheren Steuerpositionen haben. Dies spart Unternehmen sowohl Kosten als auch Zeit. Es ist jedoch erwähnenswert, dass die niederländische Belastingdienst noch keine objektiven Grundsätze hinsichtlich der Anforderungen an das Framework for Tax Control formuliert hat.
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Quellen
- AFM - Niederländische Behörde für die Finanzmärkte
- De Nederlandsche Bank (DNB)
- Europäische Kommission - Steuern und Zollunion
- OECD - Verrechnungspreise und internationale Steuerrichtlinien
- PwC Niederlande - Einblicke und Publikationen zum Steuerrecht
- Hoge Raad 2025, Zinsabzugsbeschränkungen (Art. 10a Vpb) (ECLI:NL:HR:2025:1250)
- Hoge Raad 2025, steuerliche Einheit und Verlustverrechnung (ECLI:NL:HR:2025:1957)
- Wet op de vennootschapsbelasting 1969 (wetten.overheid.nl)
- KPMG Niederlande - Steuerberatung und Einblicke
- Gerichtshof der EU, dänische Fälle zum wirtschaftlich Berechtigten bezüglich Missbrauch (C-116/16)
- Belastingdienst - Körperschaftssteuersätze (19% bis zu 200.000 EUR und 25,8% darüber)
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