
By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions
Published Dec 21, 2020 · Last reviewed 19 February 2024
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Sobald Sie ein Unternehmen in den Niederlanden gründen, werden Sie schnell feststellen, dass dieses Land über ein streng reguliertes professionelles Umfeld für Gesellschaften und Unternehmen verfügt. Der Jahresabschluss kann als Grundlage des Unternehmensregimes in Holland angesehen werden, ebenso wie Wirtschaftsprüfungen und Veröffentlichungen von Prüfungen. In diesem Artikel bieten wir Ihnen weitere Informationen über spezifische niederländische Buchhaltungs- und Prüfungspflichten.
Erstellung von Jahresabschlüssen in den Niederlanden
Jede einzelne Kapitalgesellschaft in den Niederlanden ist verpflichtet, (Jahres-)Abschlüsse zu erstellen. Diese Anforderung ist gesetzlich vorgeschrieben und in der Regel auch in den Statuten der Gesellschaft verankert. Haben Sie eine Zweigniederlassung in den Niederlanden oder möchten Sie eine eröffnen? Dann sind Sie ebenfalls verpflichtet, eine Kopie Ihres Jahresabschlusses beim Handelsregister der örtlichen Handelskammer in der Region einzureichen, in der sich Ihre Zweigniederlassung befindet. Eine Zweigniederlassung muss jedoch in der Regel keinen eigenen Jahresabschluss erstellen. In allen anderen Fällen müssen Sie dies tun.
Warum ist das notwendig?
Jahresabschlüsse können als Schlussstein des Rechtssystems in den Niederlanden betrachtet werden, da sie Transparenz über Ihre Geschäftstätigkeiten bieten. Darüber hinaus sind Jahresabschlüsse die Grundlage der Corporate Governance. Der Hauptgrund für die Erforderung von Jahresabschlüssen besteht darin, dass sie als Bericht an Ihre Aktionäre bzw. Gesellschafter dienen. Die Gesellschafter sollen dann den Vorstand bzw. die Geschäftsführung entlasten, sobald der Jahresabschluss auf der Grundlage ihrer Leistung genehmigt wurde.
Es gibt auch einen zweiten wichtigen Grund für die Notwendigkeit der Erstellung von Jahresabschlüssen, nämlich dass Gläubiger geschützt werden und den Zustand Ihres Unternehmens kennen. Das Handelsregister ist für die Öffentlichkeit zugänglich, in der Regel gegen eine geringe Gebühr. Es gilt als eine sehr wichtige Informationsquelle und bietet Transparenz für andere Unternehmen sowie potenzielle Investoren und Kunden. Nicht zuletzt sind Jahresabschlüsse auch für die Besteuerung von entscheidender Bedeutung. Der Jahresabschluss dient im Wesentlichen als Grundlage.
Niederländische Rechnungslegungsstandards
Alle niederländischen Buchhaltungsregeln und -vorschriften sind gesetzlich geregelt. Die niederländischen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze ( GAAP) basieren beispielsweise größtenteils auf EU-Richtlinien. Die niederländischen GAAP gelten für alle Juristischen Personen, wie die BV und NV. Einige Personengesellschaften fallen ebenfalls unter denselben Anwendungsbereich. Es gibt auch einige zusätzliche Regeln für börsennotierte Unternehmen sowie Versicherungsgesellschaften und bestimmte Finanzinstitute.
Obwohl sich die niederländischen GAAP von den International Financial Reporting Standards ( IFRS) unterscheiden, ist es seit 2005 verpflichtend, die IFRS strukturell einzuhalten. Dies gilt auch für die oben genannten Versicherungsgesellschaften und Finanzinstitute. Wenn Sie eine BV oder eine NV besitzen, können Sie die IFRS anwenden, wenn Sie dies wünschen. Bedenken Sie jedoch, dass dies auch bedeutet, dass eine Wirtschaftsprüfung erforderlich wird.
Was muss ein niederländischer Jahresabschluss enthalten?
Ein niederländischer Standard-Jahresabschluss muss ein bestimmtes Minimum an Informationen enthalten. Dies umfasst mindestens eine Bilanz, aber auch eine Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinaus müssen dem Abschluss im Falle von Unstimmigkeiten oder unklaren Informationen Erläuterungen (Anhang) hinzugefügt werden. Manchmal gelten zusätzliche Anforderungen.
Informationen über niederländische Rechnungslegungsgrundsätze
Die Buchhaltung in den Niederlanden unterliegt bestimmten Grundsätzen. Diese formulieren ein Regelwerk, das sicherstellt, dass der Jahresabschluss und die Informationen klar und prägnant sind. Die bereitgestellten Informationen müssen wie folgt sein:
- Verständlich
- Relevant
- Verlässlich
- Vergleichbar
Im Allgemeinen müssen die bereitgestellten Finanzinformationen die Position der Gesellschaft oder des Unternehmens gemäß den Grundsätzen ehrlich und klar widerspiegeln. Alle erforderlichen Unterlagen wie die Bilanz, der Anhang und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen das Eigenkapital zum Bilanzstichtag konsistent darstellen. Darüber hinaus sollte der Gewinn, den Sie im Laufe des Jahres erzielt haben, ein Beispiel für die Liquidität und Solvenz des Unternehmens sein.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit dem Anhang sollten das Eigenkapital zum Bilanzstichtag und den Jahresüberschuss getreu und konsistent darstellen und nach Möglichkeit die Solvenz und Liquidität des Unternehmens aufzeigen. Diese Rechnungslegungsgrundsätze müssen im Jahresabschluss klar dargestellt werden, und sie können nur geändert werden, wenn es triftige Gründe für eine Änderung gibt. In diesen Fällen müssen sowohl die Gründe für die spezifische Änderung als auch die Auswirkungen der Änderungen auf die Finanzlage des Unternehmens im Anhang offengelegt werden. Genau das ist der Grund, warum der Anhang so wichtig ist. Das niederländische Recht und die Gesetzgebung enthalten alle wichtigen Offenlegungs- und Bewertungsvorschriften; es versteht sich von selbst, dass jedes niederländische Unternehmen diese einhalten muss.
1. Konsolidierungspflichten in den Niederlanden
Wenn Sie eine Muttergesellschaft mit einer oder mehreren beherrschten Tochtergesellschaften in den Niederlanden besitzen, sollten Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass Sie die Finanzdaten dieser Tochtergesellschaften auch in den Konsolidierten Jahresabschluss aufnehmen müssen. Was ist eine beherrschte Tochtergesellschaft? Nach niederländischem Recht handelt es sich um eine Juristische Person, die es den Unternehmen ermöglicht, mindestens 50% oder mehr der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung auszuüben. Zudem ist die Juristische Person befugt, mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer entweder abzuberufen oder zu ernennen. Wenn Sie eine Personengesellschaft besitzen und die Juristische Person als Vollhafter qualifiziert ist, fällt dies ebenfalls unter die Kategorie Tochtergesellschaft.
In bestimmten Fällen müssen Sie die Finanzdaten eines Gruppenunternehmens oder einer Tochtergesellschaft nicht einbeziehen. Dies gilt nur, wenn:
- Die Bedeutung der Daten im Vergleich zur gesamten Gruppe als Ganzes vernachlässigbar ist
- Die Beschaffung der Informationen im Verhältnis zum Bedarf an Finanzinformationen sehr teuer werden würde
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, auf eine Konsolidierung zu verzichten, wenn:
- Die Tochtergesellschaft oder das Unternehmen nach niederländischen gesetzlichen Bestimmungen als kleines Unternehmen angesehen werden kann
- Das Unternehmen eine sogenannte persönliche Holding ist, was bedeutet, dass es nicht an der Spitze einer Unternehmensgruppe steht
- Die Regelung für Zwischenholdings angewendet werden kann
- Die für die Konsolidierung erforderlichen Finanzinformationen im Jahresabschluss der größeren Gesellschaft oder Muttergesellschaft enthalten sein werden oder bereits enthalten sind
- Das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres keinen Widerspruch gegen die Nichtkonsolidierung erhalten hat
- Der konsolidierte Abschluss sowie der Lagebericht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der 7. Europäischen Richtlinie erstellt werden
2. Prüfungspflichten in den Niederlanden
Nur Unternehmen, die als mittelgroß oder groß eingestuft werden, sind nach niederländischem Recht verpflichtet, einen unabhängigen, eingetragenen und qualifizierten niederländischen Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss zu beauftragen. Dieser Wirtschaftsprüfer muss zudem von der Gesellschafterversammlung Ihres Unternehmens oder vom Vorstand bzw. Aufsichtsrat bestellt werden. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers muss immer folgende Punkte enthalten:
- Es muss angegeben werden, ob die im Jahresabschluss bereitgestellten Informationen den in den Niederlanden allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen entsprechen.
- Es muss auch angegeben werden, ob der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild des Finanzergebnisses und der Finanzlage des Unternehmens für das Jahr vermittelt.
- Ob der Bericht der Geschäftsführung allen gesetzlichen Anforderungen entspricht, und
- Ob alle erforderlichen Zusatzinformationen bereitgestellt wurden
Der Wirtschaftsprüfer muss stets an die Geschäftsführung und/oder den Aufsichtsrat berichten. Das zuständige Organ sollte den Prüfungsbericht zur Kenntnis nehmen, bevor der Jahresabschluss festgestellt oder genehmigt wird. Ist eine Prüfung für Ihr Unternehmen nicht verpflichtend? Dann haben Sie die Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung.
3. Offenlegungspflichten in den Niederlanden
Neben den Konsolidierungs- und Prüfungspflichten gibt es auch Anforderungen an die Offenlegung der Jahresabschlüsse. Diese müssen innerhalb einer Frist von maximal 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres von den Geschäftsführern erstellt und genehmigt werden. Nachdem die Geschäftsführer den Jahresabschluss genehmigt haben, müssen die Gesellschafter diesen innerhalb einer Frist von 2 Monaten feststellen. Sobald auch dies geschehen ist, muss das Unternehmen den Jahresabschluss innerhalb von 8 Tagen offenlegen. Dies beinhaltet die Einreichung einer Kopie des Abschlusses bei der niederländischen Handelskammer im KVK Handelsregister.
Der Gesamterstellungszeitraum für den Jahresabschluss kann in manchen Fällen um maximal 5 Monate verlängert werden. Das Offenlegungsdatum muss dann innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres liegen. Bitte beachten Sie, dass im Falle, dass die Gesellschafter gleichzeitig die Geschäftsführer sind, das Genehmigungsdatum auch das Feststellungsdatum ist. Die Frist für die Offenlegung beträgt dann 5 Monate ohne Verlängerung und 10 Monate mit maximaler Verlängerung.
Intercompany Solutions kann Sie bei Buchhaltungs- und Prüfungspflichten unterstützen
Möchten Sie mehr über die spezifischen Anforderungen für Ihr Unternehmen erfahren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren; unser professionelles Team hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Gründung und Führung eines Unternehmens in den Niederlanden weiter.
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Quellen
- NBA - Niederländischer Berufsverband der Wirtschaftsprüfer
- Raad voor de Jaarverslaggeving - Niederländische GAAP-Leitlinien
- Burgerlijk Wetboek Boek 2, rechtspersonen (wetten.overheid.nl)
- Europäische Kommission - Steuern und Zollunion
- KVK - Registrierung im niederländischen Handelsregister
- PwC Niederlande - Steuererkenntnisse und Publikationen
- Hoge Raad 2025, Gültigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung (ECLI:NL:HR:2025:978)
- Hoge Raad 2026, Interessenskonflikt eines Geschäftsführers (Art. 2:239 DCC) (ECLI:NL:HR:2026:592)
- KPMG Niederlande - Steuerdienstleistungen und Einblicke
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