
By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions
Published Jul 05, 2018 · Last reviewed 16 January 2025
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Holdinggesellschaften gehören aufgrund der für sie geltenden vorteilhaften Steuerregelung zu den attraktivsten Unternehmensformen in den Niederlanden. Darüber hinaus sind niederländische Holdings weltweit für die Vorteile bekannt, die sie sowohl ausländischen als auch lokalen Gesellschaftern bieten.
Anleger sollten bedenken, dass Holdings gegründet werden, um verschiedene Vermögenswerte einzelner Unternehmen unter einem gemeinsamen Dach zu bündeln. Unsere niederländischen Spezialisten für Unternehmensgründung stehen internationalen Unternehmern zur Seite, die die Gründung lokaler Holdinggesellschaften planen.
Körperschaftsteuer und die für Holdinggesellschaften geltende Beteiligungsfreistellung
Niederländische Holdinggesellschaften werden auf die gleiche Weise besteuert wie andere Kapitalgesellschaften in Holland. Sie müssen 19% Körperschaftsteuer auf Gewinne bis zu EUR 200.000 und 25,8% oberhalb dieser Grenze zahlen (2025).
Die sogenannte „Beteiligungsfreistellung“ gehört zu den Vorteilen niederländischer Holdinggesellschaften, da sie eine vollständige Steuerbefreiung für Kapitalerträge und Dividendenzahlungen vorsieht. Gesellschafter niederländischer Holdinggesellschaften haben Anspruch auf diese Befreiung, wenn sie mindestens 5% des Kapitals halten und eine oder mehrere der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Muttergesellschaft der Holding sollte im Vergleich zum Gewinn aus der Vermögensverwaltung der Holding höhere Kapitalrenditen erzielen;
- Das gesamte Vermögen der Holdinggesellschaft sollte zu weniger als 50% aus passiven Vermögenswerten bestehen, die niedrigeren Steuersätzen unterliegen;
- Auf die Holdinggesellschaft werden gemäß der nationalen Gesetzgebung bereits entsprechende Steuern erhoben.
Unsere niederländischen Spezialisten können Ihnen weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Beteiligungsfreistellung mitteilen. Lesen Sie mehr über die niederländische Beteiligungsfreistellung.
Weitere steuerliche Vorteile für niederländische Holdinggesellschaften
Niederländische Holdings bieten eine Reihe von Vorteilen in Bezug auf die Besteuerung. Dazu gehören:
- freie Gewinnrückführung, die von den Steuerbehörden gestattet wird;
- zahlreiche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Holland hat mehr als 80 Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen;
- verbindliche Auskünfte (Advance Rulings) der Steuerbehörden sind eine Option für alle in Holland tätigen ausländischen Unternehmen;
- Zinszahlungen, Dividenden und Lizenzgebühren unterliegen verschiedenen Steuerbefreiungen und Abzügen.
Das niederländische Steuerregime für Holdinggesellschaften gehört zu den vorteilhaftesten in Europa. Deshalb sind die Niederlande ein attraktiver Standort für internationale Investoren, die die Gründung von Holdings planen. Wenn Sie Unterstützung bei der Gründung einer Holding und weitere Informationen zu deren Besteuerung benötigen, zögern Sie nicht, unsere auf Unternehmensregistrierung spezialisierten niederländischen Berater zu kontaktieren.
Eine Holdinggesellschaft in den Niederlanden gründen
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Quellen
- OECD - Verrechnungspreise und internationale Steuerrichtlinien
- Wet op de vennootschapsbelasting 1969 (wetten.overheid.nl)
- Officiele bekendmakingen - Offizielles niederländisches Regierungsamtsblatt
- AFM - Niederländische Finanzmarktaufsicht
- PwC Netherlands - Einblicke und Publikationen zum Steuerrecht
- Hoge Raad 2025, Zinsabzugsbeschränkungen (Art. 10a Vpb) (ECLI:NL:HR:2025:1250)
- Hoge Raad 2025, steuerliche Einheit und Verlustverrechnung (ECLI:NL:HR:2025:1957)
- PwC Worldwide Tax Summaries - Niederlande
- EuGH, Dänische Fälle zum wirtschaftlichen Eigentümer und Rechtsmissbrauch (C-116/16)
- Belastingdienst - Körperschaftsteuersätze (19% bis zu EUR 200.000 und 25,8% darüber)
- Belastingdienst - Beteiligungsfreistellung (deelnemingsvrijstelling)
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