
By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions
Published Dec 04, 2018 · Last reviewed 19 February 2024
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Die Niederlande verfügen über einen gut entwickelten Regulierungsrahmen für Privatunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Hauptelemente des Rahmens bestehen aus: klaren Regeln für Finanzberichte, Wirtschaftsprüfung und die Veröffentlichung von Prüfungen.
Aufgrund der Klarheit und relativen Einfachheit der Vorschriften können Unternehmen über eine stabile Betriebsbasis verfügen, auf deren Grundlage sie langfristig planen können. In diesem Artikel legen wir eine Zusammenfassung der Anforderungen an Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und Veröffentlichung in den Niederlanden dar. Wenn Sie detailliertere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte.
Verpflichtende Erstellung von Finanzberichten
Praktisch alle in den Niederlanden eingetragenen juristischen Personen sind verpflichtet, Finanzberichte vorzulegen. Diese Anforderung ist gesetzlich vorgeschrieben und oft in der Satzung der Gesellschaft enthalten.
Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse in ihren Heimatländern einzureichen und der niederländischen Handelskammer eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Zweigniederlassungen bilden eine Ausnahme von dieser Regel, da sie nicht verpflichtet sind, separate Finanzberichte zu erstellen.
Bedeutung der Finanzberichte für niederländische Unternehmen
Finanzberichte bilden das Fundament der Corporate Governance und sind als solche ein wesentliches Element des Rechtssystems in den Niederlanden.
Ihr Hauptzweck besteht darin, den Aktionären/Gesellschaftern Bericht zu erstatten. Sobald die Aktionäre/Gesellschafter die Berichte annehmen, entlasten sie den Vorstand für seine Leistung. Ihr ebenso wichtiger zweiter Zweck ist der Schutz von Gläubigern. Praktisch alle juristischen Personen sind verpflichtet, sich im Handelsregister der Handelskammer zu registrieren und jährlich bestimmte Finanzdaten zu veröffentlichen. Das Register ist öffentlich zugänglich und stellt eine wichtige Informationsquelle in Bezug auf den nationalen Markt dar.
Finanzberichte stehen auch im Zusammenhang mit der Besteuerung. Obwohl das Steuerrecht unabhängige Regeln zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage vorsieht, besteht der erste Schritt des Prozesses darin, die Berichte zu berücksichtigen.
Inhalte niederländischer Finanzberichte
Als Minimum enthalten die Berichte eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Bilanz und einen Anhang.
Allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) in den Niederlanden
Die niederländischen Regeln für die Rechnungslegung sind reguliert. Die Rechnungslegungsgrundsätze basieren in erster Linie auf europäischen Richtlinien.
Die GAAP gelten für private und öffentliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie für andere Rechtsträger, z. B. einige Formen von Personengesellschaften. Börsennotierte Unternehmen, Versicherungsgesellschaften und Finanzinstitute unterliegen Sonderregelungen.
Die niederländischen Rechnungslegungsgrundsätze unterscheiden sich von den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), werden jedoch kontinuierlich harmonisiert. Seit 2005 sind alle in der Europäischen Union börsennotierten Unternehmen verpflichtet, die IFRS zu befolgen. Diese Regel gilt auch für niederländische Versicherungsgesellschaften und Finanzinstitute. Die Frage, ob private Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BVs), nicht börsennotierte Aktiengesellschaften (NVs) und andere lokale Unternehmen den IFRS folgen können, wird weiterhin diskutiert.
Die niederländischen Rechnungslegungsgrundsätze
Nach den Grundsätzen der Rechnungslegung müssen alle Finanzinformationen verständlich, verlässlich, relevant und vergleichbar sein. Alle Finanzberichte müssen die Lage des Unternehmens im Einklang mit den Grundsätzen realistisch widerspiegeln.
Die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz und der Anhang müssen das Eigenkapital der Gesellschafter am Bilanzstichtag, den Jahresüberschuss und, wenn irgend möglich, die Liquidität und Solvenz des Unternehmens wahrheitsgemäß und verlässlich darstellen.
Unternehmen, die an internationalen Konzernen beteiligt sind, können ihre Berichte in Übereinstimmung mit Rechnungslegungsstandards erstellen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU akzeptiert werden, sofern ein Hinweis auf diese Standards im beigefügten Anhang enthalten ist.
Die Rechnungslegungsgrundsätze müssen im Bericht dargestellt werden. Einmal angewendet, können diese Grundsätze nur geändert werden, wenn die Änderung hinreichend begründet ist. Der Grund für die Änderung muss im jeweiligen Anhang zusammen mit seinen Folgen für die Finanzlage des Unternehmens erläutert werden. Die niederländische Gesetzgebung legt spezifische Anforderungen an die Offenlegung und Bewertung fest, die eingehalten werden müssen.
Die offizielle Berichterstattungswährung ist der Euro, jedoch kann der Bericht in Abhängigkeit von den spezifischen Unternehmensaktivitäten oder der Konzernstruktur eine andere Währung betreffen.
Konsolidierungs-, Prüfungs- und Veröffentlichungspflichten in den Niederlanden
Die Konsolidierungs-, Prüfungs- und Veröffentlichungspflichten hängen von der Unternehmensgröße ab: groß, mittelgroß, klein oder mikro. Die Größe wird anhand der folgenden Kriterien bestimmt:
- Anzahl der Mitarbeiter
- Vermögenswert in der Bilanz und
- Nettoumsatzerlös.
Die folgende Tabelle fasst die für die Klassifizierung verwendeten Parameter zusammen. Die Vermögenswerte, Mitarbeiter und Nettoumsätze von Konzernunternehmen und Tochtergesellschaften, die für eine Konsolidierung in Frage kommen, müssen ebenfalls einbezogen werden. Unternehmen, die sich für die Kategorie groß oder mittelgroß qualifizieren, müssen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 2 der 3 Kriterien erfüllen.
| Kriterium | Groß | Mittelgroß | Klein | Mikro |
| Umsatz | > 20 Mio. Euro | 6 - 20 Mio. Euro | 350 Tsd. - 6 Mio. Euro | < 350 Tsd. Euro |
| Vermögenswerte | > 40 Mio. Euro | 12 - 40 Mio. Euro | 700 Tsd. - 12 Mio. Euro | < 700 Tsd. Euro |
| Mitarbeiter | > 250 | 50 - 250 | 10 - 50 | < 10 |
Niederländische Anforderungen an die Konsolidierung
Im Prinzip müssen Kapitalgesellschaften die Daten aller Tochtergesellschaften und Konzernunternehmen in ihren Finanzbericht aufnehmen, um einen konsolidierten Bericht vorzulegen.
Nach niederländischem Recht sind beherrschte Tochtergesellschaften juristische Personen, an denen Unternehmen direkt oder indirekt >50 Prozent der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung ausüben können oder befugt sind, >50 Prozent der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung abzuberufen oder zu ernennen. Personengesellschaften, bei denen Unternehmen Vollhafter sind, fallen ebenfalls unter die Definition der Tochtergesellschaft. Konzernunternehmen sind juristische Personen oder Personengesellschaften in der Struktur von Unternehmensgruppen. Der entscheidende Konsolidierungsfaktor ist die Kontrolle (unternehmerische Führung) über die Tochtergesellschaften, unabhängig vom Prozentsatz der gehaltenen Anteile.
Die Finanzinformationen von Tochtergesellschaften oder Konzernunternehmen müssen nicht im Finanzbericht (konsolidiert) dargestellt werden, wenn:
1. Sie im Vergleich zur gesamten Gruppe unbedeutend sind:
- die Beschaffung der Finanzdaten der Tochtergesellschaft / des Konzernunternehmens zu viel Zeit oder Ressourcen in Anspruch nimmt;
- das Unternehmen mit der Absicht gehalten wird, an einen anderen Eigentümer übertragen zu werden.
2. Eine Konsolidierung ausgeschlossen werden kann, wenn das Konzernunternehmen oder die Tochtergesellschaft:
- aus gesetzlicher Sicht die Kriterien für ein kleines Unternehmen erfüllt (diese Kriterien werden im Punkt zu den Veröffentlichungsbedingungen dargestellt);
- nicht an der Börse notiert ist.
3. Eine Konsolidierung kann auch unter folgenden Umständen ausgeschlossen werden:
- das Unternehmen wurde innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres von mindestens 10 Prozent der Mitglieder oder Inhabern von ≥ 10 Prozent des ausgegebenen Kapitals nicht schriftlich über Einwände gegen das Fehlen der Konsolidierung informiert;
- die zur Konsolidierung anstehenden Finanzdaten wurden bereits im Bericht der Muttergesellschaft dargestellt;
- die konsolidierten Berichte und der Jahresbericht entsprechen den Anforderungen der 7. EU-Richtlinie;
- die konsolidierten Berichte, der Jahresbericht und der Prüfungsbericht wurden, sofern sie nicht bereits ins Niederländische übersetzt wurden, ins Deutsche, Englische oder Französische übersetzt oder in diesen Sprachen erstellt, und alle Dokumente liegen in ein und derselben Sprache vor;
- innerhalb von sechs Monaten ab dem Bilanzstichtag oder innerhalb von 1 Monat nach einer zulässigen aufgeschobenen Veröffentlichung wurden die oben genannten Unterlagen oder deren Übersetzungen bei dem Handelsregister eingereicht, bei dem das Unternehmen eingetragen war, oder es erfolgte eine Mitteilung unter Angabe des Handelsregisters, bei dem diese Unterlagen verfügbar sind.
Anforderungen an die Wirtschaftsprüfung in den Niederlanden
Das Gesetz in den Niederlanden schreibt vor, dass große und mittelgroße Unternehmen ihre Jahresberichte von qualifizierten, eingetragenen und unabhängigen lokalen Wirtschaftsprüfern prüfen lassen müssen. Prüfer werden von den Gesellschaftern/Aktionären, den Mitgliedern der Hauptversammlung oder alternativ vom Vorstand oder Aufsichtsrat bestellt. Im Prinzip sollten Prüfungsberichte Punkte enthalten, die klarstellen, ob:
- die Berichte Informationen im Einklang mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Niederlanden enthalten und das Jahresergebnis sowie die Finanzlage des Unternehmens präzise darstellen. Die Liquidität und Solvenz des Unternehmens können beurteilt werden;
- der Bericht des Vorstands/der Geschäftsführung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt; und
- die erforderlichen zusätzlichen Informationen bereitgestellt werden.
Der bestellte Wirtschaftsprüfer erstattet dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung/dem Vorstand Bericht. Das zuständige Organ sollte zuerst den Prüfungsbericht prüfen und anschließend den Finanzbericht feststellen oder billigen.
Ist die Durchführung einer Prüfung nicht zwingend vorgeschrieben, können die Parteien dies freiwillig tun.
Die niederländischen Veröffentlichungspflichten
Alle Finanzberichte sollten innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres von den Mitgliedern der Geschäftsführung/des Vorstands fertiggestellt und gebilligt werden. Danach haben die Gesellschafter/Aktionäre zwei Monate Zeit, die Berichte nach der Billigung durch die Geschäftsführer/Vorstände festzustellen. Zudem muss das Unternehmen seinen Jahresbericht innerhalb von 8 Tagen nach der Feststellung oder Billigung der Berichte durch die Gesellschafter/Aktionäre veröffentlichen. Veröffentlichung bedeutet die Einreichung einer Kopie beim Handelsregister der Handelskammer.
Die Frist zur Erstellung der Berichte kann von den Gesellschaftern/Aktionären um bis zu fünf Monate verlängert werden. Die Veröffentlichungsfrist beträgt daher 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
Wenn die Gesellschafter/Aktionäre der Gesellschaft gleichzeitig als Geschäftsführer/Vorstände fungieren, gilt das Datum der Billigung der Dokumente durch die Geschäftsführung auch als Datum der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Unter solchen Umständen beträgt die Veröffentlichungsfrist fünf Monate (oder zehn Monate, wenn eine Verlängerung um fünf Monate gewährt wurde) nach Ende des Geschäftsjahres.
Die Anforderungen an die Veröffentlichung hängen von der Unternehmensgröße ab. Sie sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
| Dokument | Groß | Mittelgroß | Klein | Mikro |
| Bilanz, Anhang | Vollständig offengelegt | Verkürzt | Verkürzt | Beschränkt |
| Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang | Vollständig offengelegt | Verkürzt | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| Bewertungsgrundsätze, Anhang | Vollständig offengelegt | Vollständig offengelegt | Vollständig offengelegt | Nicht erforderlich |
| Lagebericht | Vollständig offengelegt | Vollständig offengelegt | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| Kapitalflussrechnung | Vollständig offengelegt | Vollständig offengelegt | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
Können wir Ihnen helfen?
Wir können Ihnen eine vollständige Liste von Dienstleistungen für die Rechnungslegung anbieten, einschließlich der Erstellung von Finanzberichten/Jahresberichten, Verwaltung, Tax Compliance und Lohnbuchhaltungsdienstleistungen.
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Quellen
- NBA – Niederländischer Berufsverband der Wirtschaftsprüfer
- Raad voor de Jaarverslaggeving – Niederländische GAAP-Leitlinien
- Burgerlijk Wetboek Boek 2, rechtspersonen (wetten.overheid.nl)
- RVO – Niederländische Unternehmensagentur
- Europäische Kommission – Steuern und Zollunion
- PwC Niederlande – Einblicke in Steuern und Publikationen
- Hoge Raad 2025, Gültigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung (ECLI:NL:HR:2025:978)
- Hoge Raad 2026, Interessenkonflikt eines Geschäftsführers (Art. 2:239 DCC) (ECLI:NL:HR:2026:592)
- Loyens & Loeff – Rechtliche und steuerliche Einblicke
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