
By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions
Published Jul 30, 2020 · Last reviewed 19 February 2024
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In den letzten Jahren war die Regierung der Niederlande bestrebt, entschlossene Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung zu ergreifen. Im Juli 2019 kündigte die Regierung beispielsweise ihren Plan an, Schlupflöcher zu schließen, durch die Unternehmen Steuern vermeiden, indem sie Unterschiede in den Steuersystemen von Ländern ausnutzen, sogenannte hybride Inkongruenzen (hybrid mismatches). Staatssekretär Menno Snel legte der Abgeordnetenkammer einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Dieser Gesetzentwurf war eine der Maßnahmen des Kabinetts zur Bekämpfung von Steuervermeidung.
Der Gesetzentwurf zur ATAD2 (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie) soll verhindern, dass international tätige Unternehmen die Unterschiede zwischen den Körperschaftsteuersystemen der Länder ausnutzen. Diese sogenannten hybriden Inkongruenzen sorgen beispielsweise dafür, dass eine Zahlung abzugsfähig ist, aber nirgendwo besteuert wird, oder dass eine Zahlung mehrfach abzugsfähig ist.
Das bekannteste Beispiel für eine hybride Inkongruenz ist die CV / BV-Struktur, auch bekannt als "Sparschwein auf See". Unternehmen aus den Vereinigten Staaten konnten mit dieser Struktur bekanntermaßen die Besteuerung ihrer weltweiten Gewinne über einen langen Zeitraum aufschieben. Doch dank der Maßnahmen aus ATAD2 beendet das Kabinett die steuerliche Attraktivität dieser Struktur.
Eine Folgemaßnahme zu früheren Maßnahmen
ATAD2 ist eine logische Fortsetzung von ATAD1. ATAD1 trat am 1. Januar 2019 in Kraft und befasste sich mit anderen Formen der Steuervermeidung. Dies führte unter anderem zur Einführung der sogenannten Earnings-Stripping-Regelung, einer allgemeinen Zinsabzugsbeschränkung in der Körperschaftsteuer. Der Gesetzentwurf, der der Abgeordnetenkammer im Juli 2019 vorgelegt wurde, enthielt weitere Maßnahmen gegen hybride Inkongruenzen.
Die Mehrheit der Maßnahmen im Gesetzentwurf zur Umsetzung von ATAD2 trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Auch andere europäische Länder haben ATAD2 eingeführt, was von der Regierung begrüßt wurde. Hybride Inkongruenzen sind am wirksamsten, wenn sie auf internationaler Ebene bekämpft werden.
Hintergrund zu ATAD2
Die Einführung von ATAD2 war eine der Maßnahmen dieser Regierung zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Darüber hinaus wurde das Verfahren zur Erteilung von Rulings mit internationalem Charakter ab dem 1. Juli verschärft. Das Kabinett bereitet zudem eine Gesetzgebung vor, um bis 2021 eine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren zu erheben, mit einem sehr gezielten Ansatz für einen Zahlungsstrom von 22 Milliarden Euro in Niedrigsteuerländer.
Und es sind weitere Maßnahmen gegen Steuervermeidung geplant. Für 2024 plant die niederländische Regierung beispielsweise die Einführung einer neuen Quellensteuer auf Dividendenströme, die für Niedrigsteuergebiete gelten wird. Dies läutet eine weitere wichtige Etappe im Kampf gegen Steuervermeidung ein. Die neue Steuer ist zusätzlich zu der Quellensteuer geplant, die ab 2021 auf Zinsen und Lizenzgebühren erhoben wird.
Die neue Steuer wird es den Niederlanden ermöglichen, Dividendenzahlungen an Länder zu besteuern, die kaum Steuern erheben, und wird auch dazu beitragen, die Nutzung der Niederlande als Durchlaufland zu reduzieren. Die Steuer wird für Länder mit einem Körperschaftsteuersatz von weniger als 9% erhoben und gilt auch für Länder, die derzeit auf der schwarzen Liste der EU stehen. Dies sind keineswegs halbherzige Maßnahmen.
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Quellen
- OECD – Verrechnungspreise und internationale Steuerrichtlinien
- Wet op de vennootschapsbelasting 1969 (wetten.overheid.nl)
- Wet op de vennootschapsbelasting 1969 (wetten.overheid.nl)
- Officiële bekendmakingen – Offizielles niederländisches Regierungsblatt
- PwC Niederlande – Einblicke und Publikationen zum Steuerrecht
- Hoge Raad 2025, Zinsabzugsbeschränkungen (Art. 10a Vpb) (ECLI:NL:HR:2025:1250)
- Hoge Raad 2025, steuerliche Einheit und Verlustverrechnung (ECLI:NL:HR:2025:1957)
- EY Niederlande – Einblicke zum Steuerrecht
- EuGH, dänische Fälle zum wirtschaftlichen Eigentümer bei Missbrauch (C-116/16)
- Belastingdienst – Körperschaftsteuersätze (19% bis 200.000 EUR und 25.8% darüber)
- Belastingdienst – Dividendensteuer beim Empfang von Dividenden
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