Einwanderung in den Niederlanden / Niederlande

Das niederländische Start-up-Visum

Melvin van Esch · Nov 01, 2017 · Zuletzt geprüft:

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Melvin van Esch, Co-founder of Intercompany Solutions

By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions

Published Nov 01, 2017 · Last reviewed 19 February 2024

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Die Niederlande sind bekannt für ihre einladende und dynamische Atmosphäre und ziehen junge Menschen an, die dort studieren oder ihr Glück bei der Gründung eines Unternehmens versuchen möchten. Investoren, die planen, ein Start-up-Unternehmen im Land zu gründen, benötigen hierfür eine Aufenthaltserlaubnis. Das Dokument wird ausgestellt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Antrag wird bei der Einwanderungs- und Naturalisierungsbehörde (IND) zur Genehmigung eingereicht. Internationale Einwohner, die an einer Einwanderung in die Niederlande interessiert sind, können vor Beginn des Verfahrens um Unterstützung bitten.

Antragsvoraussetzungen für ein Start-up-Visum

Zu den allgemeinen Bedingungen für die Beantragung eines Start-up-Visums gehören der Besitz eines gültigen Reisedokuments, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie ein durchgeführter Tuberkulose-Test (der Test ist unter bestimmten Umständen nicht obligatorisch).

Der Antragsteller muss zudem über einen niederländischen „Facilitator“ (Business-Mentor) verfügen, um ein Start-up-Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Details der Zusammenarbeit zwischen dem Antragsteller und dem Facilitator müssen im Voraus besprochen werden, und die Parteien müssen sich schriftlich auf die Bedingungen einigen (durch Unterzeichnung einer Vereinbarung). Darüber hinaus muss der Antragsteller ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung anbieten, einen detaillierten Start-up-Businessplan vorlegen, finanziell in der Lage sein, im Land zu leben, und schließlich das Registrierungsverfahren im niederländischen Handelsregister abschließen (der Mentor muss ebenfalls registriert sein).

Auch der Business-Mentor oder Facilitator muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als solcher anerkannt zu werden. Unsere Berater sind mit dem niederländischen Einwanderungsrecht vertraut. Sie können Ihnen die Voraussetzungen vor der Einreichung des Antrags erklären und die erforderlichen Dokumente vorbereiten. Alle Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Niederländisch, Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, müssen übersetzt werden.

Verfahren nach der Beantragung eines niederländischen Start-up-Visums

Unternehmer, die die Gründung lokaler Unternehmen planen, müssen oft für längere Zeiträume vor Ort sein und benötigen daher ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt. Sie können dieses Dokument und die Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig beantragen. Wenn Sie die genannten Bedingungen erfüllen, erhalten Sie das Visum für Start-ups innerhalb von neunzig Tagen nach Einreichung Ihres Antrags. Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis spätestens vierzehn Tage nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden abholen.

Unsere lokalen Einwanderungsexperten können Ihnen weitere Informationen zum Antragsverfahren für ein Start-up-Visum geben. Wenn Sie planen einzuwandern, beachten Sie bitte, dass Sie eine Krankenversicherung abschließen und sich bei der Gemeinde anmelden müssen. Wenn Sie detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten benötigen, als Inhaber eines Start-up-Unternehmens einen niederländischen Wohnsitz zu erlangen, wenden Sie sich an unsere Einwanderungsspezialisten.

Lesen Sie hier, wenn Sie Informationen zum niederländischen Visum für Selbstständige suchen.

Rechtmäßiger Aufenthalt / Visa für kurzfristige Aufenthalte

Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist immer die grundlegende Voraussetzung für eine Erwerbstätigkeit in den Niederlanden, was den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis und oft auch eines Einreisevisums bzw. einer Einreisegenehmigung bedeuten kann.

Das Aufenthaltsrecht unterscheidet sich für EU/EWR-Bürger und Staatsangehörige anderer Länder.

Bürger der EU-Staaten, Islands, Liechtensteins und Norwegens (bekannt als Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) sowie Schweizer Bürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, um in die Niederlande einzureisen, sich dort aufzuhalten, zu leben und zu arbeiten. Reisepass oder Personalausweis reichen als Nachweis für einen rechtmäßigen Aufenthalt aus.

Staatsangehörige anderer Länder, die sich länger als 90 Tage aufhalten möchten, benötigen in der Regel eine Einreisegenehmigung (MVV) und eine Aufenthaltserlaubnis, die von der niederländischen Einwanderungsbehörde IND (Immigratie en Naturalisatie Dienst), der maßgeblichen Stelle für Aufenthaltserlaubnisse, ausgestellt werden.

Nicht-EU/EWR- oder Schweizer Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in den Niederlanden aufhalten möchten, benötigen in der Regel eine niederländische Aufenthaltserlaubnis. Sofern keine Befreiung vorliegt, ist auch eine Einreisegenehmigung (MVV) sowie vorab eine Integrationsprüfung erforderlich.

Sie benötigen keine MVV, wenn:

Sie (oder ein naher Angehöriger) aus der EU/dem EWR/der Schweiz stammen;

Sie bereits eine gültige niederländische Aufenthaltserlaubnis besitzen;

Sie bereits eine von einem anderen Staat der Europäischen Gemeinschaft (EG) ausgestellte „Daueraufenthaltserlaubnis-EG“ besitzen;

Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land besitzen, das Teil des Schengen-Raums ist;

Sie bereits seit 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU in einem anderen EG-Staat besitzen;

Sie Staatsangehörige(r) von Australien, Kanada, Japan, Monaco, Neuseeland, Südkorea, den Vereinigten Staaten von Amerika oder der Vatikanstadt sind;

Ihr Kind (unter 12 Jahren) in den Niederlanden geboren wurde und Sie einen rechtmäßigen Aufenthalt in den Niederlanden haben.

Sie beantragen eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis persönlich bei einer niederländischen Botschaft oder einem Konsulat in einem beliebigen Land, sofern Sie dort Ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben. Ein reines Touristenvisum gilt nicht als rechtmäßiger Wohnsitz.

Sie können die MVV und die Aufenthaltserlaubnis in einem einzigen Antrag über das Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV) beantragen.

Wenn Sie von der MVV-Pflicht befreit sind, können Sie oder Ihr Sponsor eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, während Sie sich noch im Ausland befinden, oder Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis erst beantragen, wenn Sie sich bereits in den Niederlanden befinden.

Innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden oder einem anderen Land des Schengen-Raums müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nach 90 Tagen müssen Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein oder eine solche beantragt haben. Ist dies nicht der Fall, halten Sie sich illegal in den Niederlanden auf.

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