
By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions
Published May 17, 2018 · Last reviewed 16 January 2025
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Sie möchten Ihr Unternehmen nach Europa ausweiten? Die Niederlande bieten eine außergewöhnliche Gelegenheit für internationale Unternehmen, die eine starke europäische Präsenz aufbauen möchten. Als globales Zentrum für Handel, Innovation und Wirtschaft belegen die Niederlande regelmäßig Spitzenplätze unter den weltweit besten Unternehmensstandorten, was sie zu einem idealen Standort für Ihre Tochtergesellschaft macht.
Eine niederländische Tochtergesellschaft - eine rechtlich selbstständige Einheit, die von Ihrer Muttergesellschaft gesteuert wird - bietet das perfekte Gleichgewicht zwischen Autonomie und Anbindung an Ihr bestehendes Unternehmen. Im Gegensatz zu einer Zweigniederlassung bietet eine Tochtergesellschaft den Schutz einer beschränkten Haftung, während sie Ihnen die vollständige Teilnahme am niederländischen und europäischen Markt ermöglicht. Dieser strategische Vorteil, kombiniert mit dem wirtschaftsfreundlichen Umfeld der Niederlande, macht sie zu einer attraktiven Wahl für die internationale Expansion.
Beachten Sie diese beeindruckenden Zahlen:
- Platz 4 in der Forbes-Liste der besten Länder für Geschäfte 2024
- Platz 4 im Global Business Complexity Index 2023
- Bietet wettbewerbsfähige Körperschaftssteuersätze: 19% auf Gewinne bis zu 200.000 € und 25,8% darüber
- Strategische Lage im Herzen Europas mit Zugang zu 500 Millionen EU-Verbrauchern
- Heimat einer erstklassigen Infrastruktur und hochqualifizierter Arbeitskräfte
Egal, ob Sie ein wachsendes mittelständisches Unternehmen oder ein etablierter multinationaler Konzern sind: Die Gründung einer niederländischen Tochtergesellschaft kann Ihr nächster Schritt zum internationalen Erfolg sein. Dieser Leitfaden führt Sie durch alles, was Sie über die Gründung und den Betrieb einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden wissen müssen, von rechtlichen Anforderungen bis hin zu praktischen Überlegungen.
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Warum die Niederlande wählen?
Die Niederlande bieten viele Vorteile, die von einer stabilen Wirtschaft bis hin zu einer strategischen Position für geschäftliche Aktivitäten reichen. Daher belegt das Land in renommierten Indizes regelmäßig Spitzenplätze. Somit gelten die Niederlande als eines der besten Länder der Welt für geschäftliche Aktivitäten. Ein solcher renommierter Index ist der Global Business Complexity Index 2023 (GBCI), herausgegeben vom Beratungsunternehmen TMF Group, das Unternehmen bei der Geschäftstätigkeit im Ausland unterstützt.
Von den 78 aufgeführten Ländern belegen die Niederlande den 4. Platz, verglichen mit dem 22. Platz im Vorjahr. Darüber hinaus belegen die Niederlande laut Forbes im Jahr 2024 den 4. Platz unter den weltweit besten Ländern für Geschäfte. Es gibt auch den Global Talent Competitiveness Index 2023, der 134 Länder nach ihrer Fähigkeit bewertet, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen, zu entwickeln und zu halten. Die Niederlande belegen auf dieser Liste den fünften Platz.
Wie dem auch sei, die Botschaft ist klar: Das Land ist äußerst beliebt, wenn es um Geschäfte geht. Der attraktive und wettbewerbsfähige Körperschaftssteuersatz trägt ebenfalls zu dieser Beliebtheit bei. Für Gewinne bis zu 200.000 Euro zahlen Sie 19% Körperschaftssteuer, über dieser Summe zahlen Sie 25,8%. Dies ist niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Tatsächlich gehören die Niederlande zu den Top 5 der attraktivsten EU-Länder für die Körperschaftssteuer.
Einige interessante Fakten über die Niederlande:
- Die Niederlande sind ein Land im Nordwesten Europas
- Die derzeitige Bevölkerung liegt bei fast 18 Millionen Einwohnern
- Die Niederlande sind eine konstitutionelle Monarchie, jedoch trägt der König keine politische Verantwortung
- Die Niederlande haben zwölf Provinzen, jede mit einer eigenen Lokalregierung
- Das niederländische Justizsystem ist zentral geregelt
- Die Niederlande sind zusammen mit den Ländern Aruba, Curaçao und Sint Maarten Teil des Königreichs der Niederlande.
Gründe für die Gründung einer Tochtergesellschaft
Der Hauptgrund für Unternehmer, eine Tochtergesellschaft zu gründen, besteht darin, einem bestehenden ausländischen Unternehmen die legale Geschäftstätigkeit in den Niederlanden zu ermöglichen.
Ausländische Unternehmen, die in den Niederlanden Geschäfte tätigen möchten, können hier eine Gesellschaft gründen, die unter ihre bestehende ausländische Rechtseinheit fällt. Das Unternehmen fungiert dann als Verlängerung der ausländischen Muttergesellschaft, besitzt jedoch auch ein gewisses Maß an Unabhängigkeit. Zudem müssen sie sich sowohl mit der internationalen als auch mit der niederländischen Gesetzgebung auseinandersetzen.
Alle ausländischen Unternehmen mit Tochtergesellschaften in den Niederlanden müssen bei der KVK registriert sein. Das im Ausland ansässige internationale Unternehmen kann seine Tochtergesellschaft in Holland steuern, trägt jedoch im Gegensatz zu Zweigniederlassungen keine vollständige Haftung für die Schulden, Verpflichtungen und Handlungen der niederländischen Tochtergesellschaft. Die Tochtergesellschaft muss nicht dieselben Geschäftstätigkeiten wie ihre Muttergesellschaft ausüben und kann bei Bedarf für die Ausführung weiterer Aktivitäten registriert werden. Dies und die beschränkte Haftung der Muttergesellschaft sind die zwei Hauptvorteile der Eröffnung einer Tochtergesellschaft.
Wahl der Unternehmensform für Ihr niederländisches Unternehmen
Wenn Sie die Eröffnung eines niederländischen Unternehmens planen, besteht eine der ersten Entscheidungen darin, die Rechtsform zu wählen. In den Niederlanden gibt es im Wesentlichen zwei Arten von Unternehmen, nämlich Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
- Unincorporated companies (Personengesellschaften) sind Unternehmensformen wie Einzelunternehmen und verschiedene Arten von Personengesellschaften.
- Incorporated businesses (Kapitalgesellschaften) sind Gesellschaftsformen wie private und öffentliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Stiftungen.
Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Unternehmensarten besteht darin, dass Kapitalgesellschaften als eigenständige juristische Personen gelten, während Personengesellschaften eher eine Verlängerung des Eigentümers oder der Eigentümer darstellen. Daher genießen Sie nur dann eine beschränkte Haftung, wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, da diese Unternehmensform über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt und selbstständig vertragliche Vereinbarungen eingehen kann. Daher haften Sie in der Regel nicht für Schulden, die Sie beispielsweise mit einer niederländischen BV oder NV eingehen.
Welche Form Sie wählen, hängt stark von Ihren spezifischen Plänen ab, aber in fast allen Fällen entscheiden sich ausländische Unternehmer aus verschiedenen praktischen Gründen für die BV.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zweigniederlassung und einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden?
Eine Tochtergesellschaft gilt ebenfalls als juristische Person, die eigenständig agieren kann. Sie unterscheidet sich daher von einer Zweigniederlassung, da eine Zweigniederlassung keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Wenn es nur einen Gesellschafter gibt, wird diese Person folglich zum geschäftsführenden Gesellschafter. Die Tochtergesellschaft besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, wird aber dennoch von der Muttergesellschaft kontrolliert.
Wie wird diese Kontrolle erreicht?
Die Muttergesellschaft muss mindestens 50% der Anteile an der Tochtergesellschaft halten, um die Tochtergesellschaft kontrollieren zu können. In einigen anderen Fällen ist es auch möglich, die Kontrolle über die Tochtergesellschaft durch besondere Stimmrechte oder abweichende Rechte der anderen Gesellschafter zu erlangen.
Da diese Rechte oder Anteile der Muttergesellschaft die Möglichkeit geben, wichtige Entscheidungen beispielsweise über die Geschäftsführung zu treffen, ist die Muttergesellschaft in der Lage, die Kontrolle über die Tochtergesellschaft auszuüben.
Aufgrund der beschränkten Haftung haftet die Muttergesellschaft in der Regel nur in Höhe ihrer Kapitaleinlage in die Tochtergesellschaft. Die Gründer einer niederländischen Tochtergesellschaft können zwischen zwei sehr verbreiteten Rechtsformen wählen: der privaten oder der öffentlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die niederländische BV als Rechtsform
Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder BV) eignet sich für kleine und mittlere Unternehmen. Für die Gründung einer BV als niederländische Tochtergesellschaft gibt es kein Mindestkapitalerfordernis; sie kann bereits mit 1 Euro gegründet werden. Das Stammkapital muss in nicht frei übertragbare Namensaktien aufgeteilt werden. Die Gesellschafter haften beschränkt bis zur Höhe ihrer Einlagen in das Gesellschaftskapital. Zur Führung des Unternehmens können ein oder mehrere Geschäftsführer bestellt werden.
Es gibt verschiedene Methoden für die Gründung einer niederländischen BV, abhängig vom Hauptziel: entweder der Schutz der Privatsphäre der Geschäftsführer und Gesellschafter, Steueroptimierung, eine Holdingstruktur für internationale Geschäfte oder eine BV im Besitz einer speziellen Struktur, z. B. einer Stiftung.
Die niederländische NV als Rechtsform
Unternehmer können als Tochtergesellschaft auch eine öffentliche Aktiengesellschaft (NV) gründen. Bitte beachten Sie, dass das erforderliche Mindestkapital zur Gründung einer NV 45.000 Euro beträgt, aufgeteilt in Inhaber- und Namensaktien. NVs können im Gegensatz zu privaten Gesellschaften mit beschränkter Haftung Zertifikate für Inhaberaktien ausstellen. Aktien können ebenfalls übertragbar sein. Die Aktionäre haften beschränkt in Höhe des Kapitals, das sie der Gesellschaft zur Verfügung gestellt haben.
Im Gegensatz zu BVs können NVs an der Börse gehandelt werden, sodass jeder Aktien dieser Unternehmensform erwerben kann. Bitte beachten Sie, dass niederländische Tochtergesellschaften dieser Form mindestens zwei Geschäftsführer haben müssen, die einen Vorstand bilden. Es kann auch ein Aufsichtsrat gebildet werden, um die Aktivitäten der Geschäftsführer zu überwachen. Große Unternehmen wie NVs unterliegen strengeren Anforderungen an die jährliche Berichterstattung, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung.
Besteuerung niederländischer Tochtergesellschaften
Jede in den Niederlanden registrierte Tochtergesellschaft gilt als ansässiges Unternehmen und muss Körperschaftssteuer zahlen, was genau wie bei jedem anderen lokalen Unternehmen der Fall ist. Daher ist die Registrierung bei der Belastingdienst obligatorisch. Die Tochtergesellschaft sollte auch bei den Sozialversicherungsbehörden registriert werden, um vor Ort Mitarbeiter einzustellen.
Die Körperschaftssteuer in den Niederlanden beträgt im Jahr 2025 19% für Jahresgewinne bis zu 200.000 Euro und 25,8% für Einkünfte, die diesen Schwellenwert überschreiten.
Inländische Unternehmen zahlen Steuern auf alle weltweit erwirtschafteten Gewinne. Die Niederlande sind EU-Mitglied, daher ist die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie auf niederländische Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen anwendbar.
Die Richtlinie und die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen den Niederlanden und anderen Ländern garantieren erhebliche steuerliche Entlastungen und Anreize. Zu den weiteren Steuern, die niederländische Unternehmen zahlen müssen, gehören die Grundsteuer, die Grunderwerbsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Das Geschäftsjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr. Alle Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen müssen die niederländischen Rechnungslegungs- und Buchführungsgrundsätze Befolgen. Die Nichtbeachtung der Einreichungspflichten kann zu hohen Geldbußen und Strafen führen.
Wie gründe ich eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden?
Wenn Sie eine Tochtergesellschaft gründen möchten, kann Intercompany Solutions Sie während des gesamten Prozesses unterstützen. Dies kann Ihnen viel Zeit und Geld sparen, da das Verfahren schwer durchzuführen ist, wenn Sie von einem anderen Land aus operieren. Durch eine Vollmacht können Sie uns beauftragen, in Ihrem Namen zu handeln, was bedeutet, dass Sie nicht persönlich in die Niederlande reisen müssen, um die Tochtergesellschaft zu gründen.
Eine der ersten Aufgaben besteht darin zu prüfen, ob der von Ihnen gewählte Name für die Tochtergesellschaft einzigartig ist. Dies erfolgt bei der KVK, woraufhin eine Bestätigung der Gültigkeit des Namens per E-Mail versendet wird. Wenn der Name verfügbar ist, können die Gründer mit der Registrierung fortfahren. Wir benötigen dann einige zusätzliche Informationen von Ihnen:
- Die Namen aller Gesellschafter
- Gültige Ausweisdokumente aller Gesellschafter
- Eine gültige Registrierungsadresse in den Niederlanden für Ihre Tochtergesellschaft
Sobald uns diese Informationen vorliegen, suchen wir einen Notar auf, um die Tochtergesellschaft zu gründen. In den meisten Fällen beinhaltet dies die Gründung einer niederländischen BV. Da die Einzahlung des erforderlichen Stammkapitals Teil der Gründung ist, müssen Sie ein Konto bei einer lokalen Bank eröffnen, das erforderliche Kapital einzahlen und eine Bescheinigung über die Einzahlung einholen. Vor der Registrierung bei der KVK müssen die Gründer der Tochtergesellschaft zudem eine Unbedenklichkeitserklärung des Justizministeriums einholen. Zu diesem Zweck müssen Sie einen Antrag stellen und die entsprechenden Gebühren entrichten. Die Satzung, der Antrag auf Gründung der Tochtergesellschaft und die Gründungsurkunde werden dann vom Notar fertiggestellt. Alle oben genannten Dokumente müssen bei der KVK zusammen mit der Einzahlungsbescheinigung und der Unbedenklichkeitserklärung vorgelegt werden. Das Verfahren zur Registrierung einer Tochtergesellschaft zu Geschäftszwecken in den Niederlanden ist unkompliziert und dauert etwa 3-5 Werktage, vorausgesetzt, Sie senden uns alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig zu.
Kann ein Ausländer ein Unternehmen in den Niederlanden gründen?
Intercompany Solutions hat Hunderte von ausländischen Unternehmern aus über 50 verschiedenen Nationalitäten unterstützt. Unsere Kunden reichen von kleinen Ein-Personen-Start-ups bis hin zu multinationalen Konzernen und allem dazwischen. Unsere Prozesse sind auf ausländische Unternehmer ausgerichtet, sodass wir die praktischsten Wege kennen, um Sie bei der Unternehmensregistrierung zu unterstützen. Wir bieten das gesamte Paket für die Unternehmensregistrierung in den Niederlanden an:
- Unternehmensgründung in den Niederlanden
- Eröffnung eines lokalen Bankkontos
- Beantragung einer USt-IdNr. oder EORI-Nummer
- Anträge auf verschiedene Genehmigungen
- Beantragung eines Visums oder einer Start-up-Genehmigung
- Start-up-Unterstützung
- Finanzdienstleistungen
- Verwaltungsdienstleistungen
- Sekretariatsdienste
- Rechtliche Unterstützung
- Steuer- und Finanzdienstleistungen
- Medien
- Allgemeine Unternehmensberatung
Wir verbessern kontinuierlich unsere Qualitätsstandards, um stets einwandfreie Dienstleistungen zu erbringen.
Wie Intercompany Solutions Ihnen helfen kann
Intercompany Solutions hat in den vergangenen Jahren Tausenden ausländischen Unternehmern geholfen, ein niederländisches Unternehmen zu gründen, über eine Tochtergesellschaft in die Niederlande zu expandieren und verschiedene Zusatzdienstleistungen bereitzustellen.
Dies reicht von der Eröffnung eines niederländischen Bankkontos, der Beantragung einer Genehmigung und dem Erhalt einer EORI-Nummer bis hin zu regelmäßigen Steuererklärungen und spezialisierter Rechtsberatung. Wir können Sie bei allem unterstützen, was Sie über die Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden wissen müssen, und diese Angelegenheiten professionell und effektiv für Sie erledigen.
Wir bieten unsere Dienstleistungen zu äußerst wettbewerbsfähigen Preisen an, die wir auch in interessanten Paketangeboten kombinieren können. Wenn Sie weitere Informationen über die Verfahren zur Gründung eines niederländischen Unternehmens benötigen, zögern Sie nicht, unsere lokalen Berater zu kontaktieren. Sie versorgen Sie mit weiteren Informationen zur Unternehmensgründung und rechtlicher Beratung.
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Quellen
- KVK - Registrierung im niederländischen Handelsregister
- Business.gov.nl - Wahl einer niederländischen Unternehmensstruktur
- RVO - Niederländische Agentur für Unternehmensförderung
- Regierung der Niederlande - Unternehmen und Innovation
- KVK - die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV)
- PwC Niederlande - Steuer-Insights und Publikationen
- Hoge Raad 2021, Haftung des Geschäftsführers wegen Verletzung der Buchführungspflicht (ECLI:NL:HR:2021:1099)
- Hoge Raad 2024, Umfang der Entlastung und Haftung des Geschäftsführers nach Art. 2:9 BW (ECLI:NL:HR:2024:681)
- Burgerlijk Wetboek Boek 2 (wetten.overheid.nl)
- Loyens & Loeff - Rechtliche und steuerliche Insights
- EuGH, Polbud zu grenzüberschreitenden Umwandlungen von Gesellschaften (C-106/16)
- Belastingdienst - Körperschaftssteuersätze (19% bis 200.000 EUR und 25,8% darüber)
- Belastingdienst - MwSt. für ausländische Unternehmer
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