eHerkenning ist erforderlich
Besitzen Sie ein niederländisches Unternehmen und sind daher verpflichtet, strukturell mit der Belastingdienst zu tun zu haben? Dann wird der Besitz von eHerkenning zu einem Muss. Aufgrund der neuen Regeln bezüglich des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) eines jeden niederländischen Unternehmens ist es für jeden Unternehmenseigentümer erforderlich, sich identifizieren zu können. Intercompany Solutions kann eHerkenning für Ihr Unternehmen beantragen.
Was ist eHerkenning?
eHerkenning ist eine digitale Identifikationsmethode für Unternehmen. Mit eHerkenning können sich Unternehmer sicher anmelden, um auf Online-Behördendienste zuzugreifen. Neben der Sicherheit bietet eHerkenning Komfort, da Sie nur ein Passwort benötigen, um sich bei Regierungsorganisationen anzumelden.
Wann benötigt man eHerkenning?
Sie benötigen eHerkenning, wenn Sie ein niederländisches Unternehmen besitzen, wie z. B. eine BV. Dies ist erforderlich, wenn Sie sich bei der Belastingdienst anmelden möchten, beispielsweise für Ihre Umsatzsteuererklärung, Lohnsteuererklärung oder Körperschaftsteuererklärung. Oder auf dem Zollportal für Ihre Verbrauchsteuer- und Konsumsteuererklärungen. Die niederländische Datenschutzbehörde hat angegeben, welche Anforderungen für die Verarbeitung dieser Art von Informationen gelten. eHerkenning bietet sicheren und zuverlässigen Online-Zugang zu Behördendiensten. Sie benötigen eHerkenning auch, um sich bei mehreren europäischen Zollportalen anzumelden. Sie nutzen diese Portale, um bestimmte Zollgenehmigungen und verbindliche Zolltarifauskünfte zu beantragen.
Sicherheitsstufen von eHerkenning
Um sich bei diesen Portalen anzumelden, benötigen Sie eHerkenning mit mindestens Sicherheitsstufe 3 (EH3). Die Art und Stufe, die Sie benötigen, unterscheidet sich je nach Portal, aber im Allgemeinen ist Stufe 3 die am weitesten akzeptierte Stufe. Wenn Sie bereits eHerkenning haben, aber auf Stufe 1 oder 2, können Sie Ihre Stufe in wenigen einfachen Schritten anpassen. Je höher die Stufe, desto strenger wird Ihre Identität geprüft. eHerkenning verfügt über 4 Sicherheitsstufen: EH2, EH2+, EH3 und EH4. Der Dienstanbieter, bei dem Sie sich anmelden, bestimmt im Wesentlichen den Zuverlässigkeitsgrad seiner Online-Dienste. Je höher der Zuverlässigkeitsgrad, desto sicherer und zuverlässiger ist der Zugang und desto mehr Gewissheit erhält ein Dienstanbieter darüber, mit wem er Geschäfte macht. eHerkenning auf einer höheren Stufe bietet mehr Kontrollschritte bei der Ausstellung eines eHerkenning-Tools, und Sie können sich mit 2-Faktor-Authentifizierung anmelden.
Warum ist eHerkenning für Ihr Unternehmen wichtig?
eHerkenning ist für die folgenden Aktionen wichtig:
- Kommunikation mit der Belastingdienst
- Kommunikation mit oder eine mögliche Lizenzanfrage bei der KVK
- Registrierung Ihres Bankkontos bei der Belastingdienst
- Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses bei der KVK
- OSS-Erklärung
Was benötigen Sie, um eHerkenning zu beantragen?
Um eHerkenning beantragen zu können, müssen Sie im Handelsregister der KVK eingetragen sein. Wenn Sie einen niederländischen Buchhalter oder Steuerberater haben, müssen Sie eHerkenning nicht selbst beantragen. Sie müssen Ihrem Buchhalter die Erlaubnis erteilen, die Dinge für Sie zu regeln. Dies geschieht mit einer sogenannten Kettenvollmacht. Ihr Steuerberater weiß, wie das funktioniert. Sie können eHerkenning direkt über Intercompany Solutions beantragen. Sie können uns jederzeit für weitere Informationen und ein Angebot kontaktieren.
Intercompany Solutions kann auch die UBO-Registrierung in Ihrem Namen beantragen.



