
By Melvin van Esch, Co-founder, Intercompany Solutions
Published Oct 01, 2021 · Last reviewed 7 May 2024
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Wenn Sie ein niederländisches Unternehmen gründen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen bei mehreren Regierungsorganisationen wie der niederländischen Handelskammer und auch der Belastingdienst registrieren. Es ist am besten, gut auf die Registrierung vorbereitet zu sein, da Sie viele Dokumente und Informationen bereitstellen müssen, damit der Prozess reibungslos abläuft. Wenn Sie dies gut und präzise erledigen lassen möchten, kann Intercompany Solutions den gesamten Prozess in nur wenigen Werktagen für Sie übernehmen. In diesem Artikel skizzieren wir die notwendigen Schritte, um eine Registrierung bei der Belastingdienst zu erhalten.
Prüfen Sie, ob Sie sich bei der Handelskammer registrieren müssen
Eine Registrierung bei der Handelskammer ist nur erforderlich, wenn Sie nach niederländischem Recht ein echter Unternehmer sein möchten. Nach Angaben der Handelskammer sind Sie Unternehmer, wenn Sie selbstständig Waren oder Dienstleistungen mit der Absicht der Gewinnerzielung liefern. Dieses Kriterium ist jedoch etwas zu grob, um ganz sicher zu sein; daher hat die niederländische Handelskammer zusätzliche Kriterien aufgeführt. Nachstehend finden Sie die Kriterien, die Sie erfüllen müssen, um sich zu registrieren.
Kriterien eines niederländischen Unternehmens
- Sie erbringen Dienstleistungen und/oder liefern Produkte
- Sie verlangen für diese Dienstleistungen und/oder Produkte mehr als den Selbstkostenpreis: einen (kommerziellen) Preis oder Stundensatz, mit dem Sie Geld verdienen
- Sie tätigen Geschäfte mit anderen Personen als nur Freunden oder Familie und stehen zudem im Wettbewerb mit Unternehmern, die dieselben oder gleichwertige Dienstleistungen oder Produkte verkaufen
Treffen all diese 3 unternehmerischen Kriterien auf Sie zu? Dann gibt es eine Reihe von folgenden Fragen, mit denen Sie prüfen können, ob eine Unternehmereigenschaft vorliegt.
Kontrollfragen
- Investieren Sie Geld und/oder Zeit in die Gründung oder das Wachstum Ihres Unternehmens?
- Arbeiten Sie regelmäßig in Ihrem eigenen Unternehmen und handelt es sich nicht um einen einmaligen Auftrag?
- Werden Sie für mehr als 1 Kunden arbeiten?
- Entscheiden Sie selbst, wann und wie Sie arbeiten?
Wenn Sie nicht alle Fragen mit einem „Ja“ beantworten können, können Sie sich wahrscheinlich nicht bei der Handelskammer registrieren. Wenn all diese Fragen auf Sie zutreffen, ist es möglich, ein niederländisches Unternehmen zu registrieren. Dies umfasst mehrere Schritte, die wir unten im Detail erläutert haben. Wenn Sie es wünschen, kann Intercompany Solutions Sie während des gesamten Prozesses der Unternehmensregistrierung in den Niederlanden unterstützen.
Registrierung bei der Belastingdienst
Nach Ihrer Registrierung im niederländischen Handelsregister leitet die Handelskammer Ihre Daten an die Belastingdienst weiter. Sie müssen Ihr Unternehmen nicht separat bei der Finanzbehörde anmelden, da dies bereits erfolgt ist. Wenn die Belastingdienst Sie als Umsatzsteuer-Unternehmer in die Verwaltung aufnimmt, erhalten Sie Ihre Umsatzsteuernummer und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Die Belastingdienst stellt auch fest, ob Sie für die Einkommensteuer als Unternehmer gelten.
Bereiten Sie sich im Voraus vor, um Ihr niederländisches Unternehmen zu registrieren
Bevor Sie sich bei der niederländischen Handelskammer registrieren, müssen Sie sich vorbereiten. Haben Sie sich Gedanken über die Art des Unternehmens gemacht, das Sie registrieren möchten? Verfügen Sie über Vorerfahrungen in dem Bereich, in dem Sie tätig werden möchten? Das sind Fragen, die Sie sich stellen und auf die Sie sich vor Ihrem Termin vorbereiten müssen. Das bedeutet, dass Sie mehrere Dokumente und Informationen besorgen und vorbereiten müssen, die im Folgenden genannt werden.
Ein Firmenname
Sie benötigen einen Firmennamen, um Ihr Unternehmen bei der Handelskammer zu registrieren. Ein Firmenname muss eine Reihe von Regeln erfüllen: Er darf keinen falschen Eindruck erwecken, darf nicht mit einer bestehenden Marke oder einem Handelsnamen identisch sein und muss klar und verständlich sein. Die folgenden Zeichen sind erlaubt: @ & - +. Zeichen wie ( )? ! * # / dürfen jedoch nicht in Ihrem Firmennamen vorkommen. Wir empfehlen Ihnen, sich hierüber genau Gedanken zu machen, da Ihr Firmenname und Ihr Logo wie die Visitenkarte Ihres Unternehmens sein werden.
Wählen Sie eine Rechtsform
Als angehender Unternehmer müssen Sie eine Rechtsform wählen, wie z. B. eine eenmanszaak, eine Personengesellschaft oder eine niederländische BV, die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entspricht. Welche Rechtsform am besten zu Ihrem Unternehmen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Präferenzen ab. Das betrifft beispielsweise die Regelung der Haftung und die Frage, welche Option steuerlich am günstigsten ist. Intercompany Solutions kann Ihnen dabei helfen zu entscheiden, welche Rechtsform am besten zu Ihren Ideen und Ambitionen passt.
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen wirtschaftlich Berechtigte registrieren muss
Abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens müssen Sie auch die wirtschaftlich Berechtigten registrieren. Wirtschaftlich Berechtigte (Ultimate Beneficial Owners) sind Personen, die beispielsweise der letztendliche Eigentümer einer Organisation sind oder die Kontrolle über diese ausüben. Wenn Sie ein Unternehmen alleine gründen, sind nur Sie das. Wenn Sie jedoch ein Unternehmen mit mehreren verantwortlichen Personen gründen möchten, müssen alle diese Personen benannt werden und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen.
Vereinbaren Sie online einen Termin
Um Ihre Registrierung abzuschließen, müssen Sie die niederländische Handelskammer (KVK) aufsuchen. Während Ihres Besuchs bei der Handelskammer erhalten Sie sofort Ihre KVK-Nummer. Sie können ganz einfach online einen Termin vereinbaren. Wenn Sie das Registrierungsformular der Handelskammer ausfüllen, stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Informationen zur Hand haben:
- Ihre persönlichen Daten
- Die Kontaktdaten Ihres Unternehmens
- Eine Unternehmensbeschreibung Ihrer Aktivitäten und der Branche, in der Sie tätig sein werden
Wenn Sie sich bei der Handelskammer registrieren, erhalten Sie einen SBI-Code. Dieser Code gibt an, was Ihre genauen Geschäftsaktivitäten sind. Wenn Sie ein Bürogebäude mieten, nehmen Sie auch den Mietvertrag Ihrer Geschäftsräume mit. Wenn Sie das Unternehmen in einem Gewerbegebäude gründen, sollten Sie den Miet- oder Kaufvertrag mitbringen. Wenn Sie Ihr Unternehmen unter einer sogenannten Registrierungsadresse anmelden, nehmen Sie diesen Vertrag mit.
Wann müssen Sie zur Registrierung vorbeikommen?
Der Zeitpunkt der Registrierung Ihres Unternehmens ist sehr wichtig. Im Allgemeinen können Sie Ihr Unternehmen in jedem Büro der niederländischen Handelskammer zu drei verschiedenen Zeiten registrieren:
- Spätestens eine Woche nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit
- Eine Woche vor Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit
- Früher: Die endgültige Registrierung (mit einer KVK-Nummer) erfolgt dann eine Woche vor dem Start Ihres Unternehmens. Sie müssen dafür nicht noch einmal zur Handelskammer kommen.
Wie viel kostet die Registrierung bei der Handelskammer?
Die Eintragung in das Handelsregister der Handelskammer ist mit einer einmaligen Zahlung von 51,30 Euro verbunden. Sie müssen diesen Betrag vor Ort mit Ihrer Debit- oder Kreditkarte bezahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Bei der Registrierung benötigen Sie einen gültigen Ausweis. Die Handelskammer kann Ihre Registrierung ohne Identitätsnachweis nicht abschließen.
Was tun, wenn Sie nicht in die Niederlande reisen können?
Für ausländische Unternehmer, die ein niederländisches Unternehmen gründen möchten, kann es sich als sehr schwierig erweisen, in die Niederlande zu reisen, um zu ihrem Termin zu erscheinen. Insbesondere während einer Pandemie, da viele Grenzen vorübergehend geschlossen sind. Intercompany Solutions kann dennoch den gesamten Registrierungsprozess für Sie übernehmen, ohne dass Sie hierher reisen müssen. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie weitere Informationen zu solchen Optionen wünschen.
Quelle: https://www.kvk.nl/
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Quellen
- Wet op de omzetbelasting 1968 (wetten.overheid.nl)
- Officiele bekendmakingen - Offizielles niederländisches Regierungsblatt
- EUR-Lex - MwSt.-Richtlinie 2006/112/EG
- AFM - Niederländische Finanzmarktaufsicht
- PwC Niederlande - Einblicke und Publikationen zum Steuerrecht
- Hoge Raad 2021, MwSt.-Satz und MwSt.-Richtlinie (ECLI:NL:HR:2021:456)
- Hoge Raad 2024, MwSt., Vorabentscheidungsersuchen zur Veranlagung (ECLI:NL:HR:2024:1177)
- EY Niederlande - Steuerliche Einblicke
- Belastingdienst - MwSt. für ausländische Unternehmer
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